
Datenstruktur · Nachweis- und Dokumentationssystem - Vorbereitung auf Prüfung - Marktzugang
Recycling
Wer Abfälle, Wertstoffe oder Rezyklate in moderne Lieferketten bringt, muss künftig nicht nur Material bewegen - sondern belastbare Daten zu Herkunft, Zusammensetzung, Klassierung, Behandlung und Verwertung bereitstellen.
Recyclingunternehmen stehen zunehmend vor der Aufgabe, neben ihrer operativen Leistung auch nachvollziehbare Material-, Anlagen-, Prozess- und Nachweisdaten bereitzustellen.
Kunden, Behörden, Produzenten, Importeure, Finanzpartner und Abnehmer fragen genauer nach:
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Welche Stoffe wurden übernommen?
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Woher stammen sie?
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Wie wurden sie klassiert und behandelt?
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Welche Mengen wurden tatsächlich recycelt?
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Welche Sekundärrohstoffe und Reststoffe sind daraus entstanden?
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Welche Bewilligungen, Analysen und Belege liegen vor?
Das betrifft nicht nur grosse Recyclinganlagen. Auch Sammler, Transporteure, Sortierbetriebe, Schrotthändler, Aufbereiter, Zwischenlager, Exporteure und Vermittler werden Teil dieser Nachweiskette.
Die Anforderungen entstehen nicht aus einem einzigen Gesetz. Sie entwickeln sich aus Abfallrecht, Kreislaufwirtschaft, grenzüberschreitendem Abfallverkehr, Produktrecht, Chemikalienrecht, Produzentenverantwortung und strengeren Anforderungen an Umweltangaben.
Was künftig wichtiger wird
Stoffstrom- und Materialdaten
Abfallart, Abfallcode, Herkunft, Menge, Zusammensetzung, Verunreinigungen und physischer Zustand müssen nachvollziehbar zugeordnet werden können.
Besonders wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen:
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Abfall
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Sonderabfall
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anderem kontrollpflichtigem Abfall
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gebrauchtem Produkt
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Nebenprodukt
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Sekundärrohstoff oder Rezyklat
Diese Einordnung beeinflusst Bewilligungen, Transporte, Behandlungsmöglichkeiten und den späteren Marktzugang.
Annahme- und Anlagendaten
Recyclingunternehmen müssen zeigen können, welche Stoffe an welchem Standort angenommen, gelagert oder behandelt werden dürfen.
Dazu gehören insbesondere:
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Entsorgungs- und Betriebsbewilligungen
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zugelassene Abfallcodes
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Annahmekriterien
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Eingangskontrollen
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Anlagen und Behandlungsverfahren
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Gültigkeitsfristen und Auflagen
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Verantwortlichkeiten im Betrieb
Nicht jede Anlage darf jeden Stoffstrom entgegennehmen oder verarbeiten.
Prozess- und Verwertungsdaten
Künftig wird wichtiger, den Weg eines Stoffstroms verständlich darzustellen:
Annahme -> Sortierung -> Vorbehandlung -> Aufbereitung -> Verwertung -> Rezyklat oder Reststoff.
Dabei werden Angaben zu Ausbeute, Recyclingquote, Massenbilanz, Fremdstoffen, Ausschuss und nachgelagerten Entsorgungswegen zunehmend relevant.
Eine angelieferte Tonne Abfall ist nicht automatisch eine Tonne Recyclingmaterial.
Herkunft und Nachweiskette
Kunden und Behörden möchten zunehmend erkennen, von wem ein Stoff stammt, wer ihn transportiert hat, wo er behandelt wurde und an wen die erzeugten Materialien weitergegeben wurden.
Dafür braucht es eine nachvollziehbare Kette aus:
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Abgeber
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Sammler und Transporteur
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Vermittler oder Händler
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Recycling- oder Entsorgungsanlage
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nachgelagerter Verwerter
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Abnehmer des Rezyklats
Je länger die Kette, desto wichtiger werden eindeutige Dokumente, Mengenangaben und Verantwortlichkeiten.
Qualität und Rezyklatnachweise
Rezyklate müssen zunehmend mit denselben Augen betrachtet werden wie andere Rohstoffe.
Relevant werden unter anderem:
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Materialspezifikationen
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Sorten und Qualitäten
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Analyseergebnisse
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Schad- und Fremdstoffe
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Herkunft der Recyclinganteile
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Post-Consumer- oder Post-Industrial-Anteile
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angewandte Massenbilanz
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System- und Bilanzgrenzen
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Prüfberichte und Zertifikate
Ein Recyclinganteil sollte nicht nur genannt, sondern nachvollziehbar belegt werden können.
Energie- und Emissionsdaten
Auch Recyclingprozesse benötigen Energie, Transporte, Wasser und Betriebsmittel. Gleichzeitig entstehen Emissionen und nicht verwertbare Reststoffe.
Für Kundenbilanzen, Produkt-Fussabdrücke, LCA- oder EPD-Projekte werden deshalb belastbare Angaben zu Energieverbrauch, Transportwegen, Prozessverlusten und Emissionen wichtiger.
Nicht jedes Recyclingverfahren hat automatisch dieselbe Umweltwirkung.
Import, Export und Abfallverbringung
Bei grenzüberschreitenden Bewegungen entscheidet die richtige Einordnung darüber, welche Verfahren und Dokumente benötigt werden.
Relevant sind insbesondere:
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Abfall- oder Produktstatus
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Abfallcode und Zolltarifnummer
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Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsstaat
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Notifikation und behördliche Zustimmung
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Begleit- und Transportdokumente
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Empfängeranlage und Verwertungsverfahren
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Nachweis der abgeschlossenen Verwertung
Fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben können zu Verzögerungen, Rückweisungen oder zusätzlichen Behördenabklärungen führen.
Umwelt- und Recyclingaussagen
Begriffe wie „recycelt“, „recyclingfähig“, „kreislauffähig“, „ressourcenschonend“ oder „CO₂-reduziert“ werden genauer geprüft.
Solche Aussagen benötigen eine klare Grundlage:
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Worauf bezieht sich die Aussage?
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Welcher Anteil ist tatsächlich recycelt?
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Welche Methode wurde verwendet?
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Welche Lebenszyklusphase wird betrachtet?
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Welche Einschränkungen bestehen?
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Welche Belege liegen vor?
Eine gute Umweltleistung ersetzt nicht den Nachweis für die konkrete Aussage.
Rechtliches und regulatorisches Umfeld - CH
In der Schweiz bilden vor allem das Umweltschutzgesetz, die Abfallverordnung VVEA, die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA und die Abfalllistenverordnung LVA den zentralen Rahmen. Je nach Stoffstrom kommen beispielsweise die VREG für Elektrogeräte, die ChemRRV, das Gewässerschutzrecht sowie kantonale Betriebs- und Anlagenbewilligungen hinzu. Das BAFU unterscheidet 851 Abfallcodes und verschiedene Kontrollkategorien. Entsorgungsunternehmen müssen im Rahmen der Eingangskontrolle prüfen, ob sie zur Annahme der jeweiligen Abfälle berechtigt sind. BAFU: Klassierung von Abfällen, BAFU: VVEA, BAFU: Eingangskontrolle
Beim Import und Export gelten zusätzlich die schweizerische VeVA, das Basler Übereinkommen und die OECD-Regelungen. Für Abfallbewegungen in die, aus der oder durch die EU gilt seit dem 21. Mai 2026 grundsätzlich die neue EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157. BAFU: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen, EU-Verordnung 2024/1157
Für Unternehmen in europäischen Produkt- und Lieferketten gewinnen zusätzlich folgende Regelungen an Bedeutung:
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EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
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EU-Verpackungsverordnung 2025/40, grundsätzlich anwendbar ab 12. August 2026
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EU-Batterieverordnung 2023/1542
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EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781 mit dem Rahmen für digitale Produktpässe
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EU-Verordnung über kritische Rohstoffe 2024/1252
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EU-Richtlinie 2024/825 zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Für bestimmte Fahrzeug-, Industrie- und Leichtverkehrsbatterien wird ab dem 18. Februar 2027 ein Batteriepass verlangt. Produktpässe nach der Ökodesign-Verordnung entstehen dagegen schrittweise über produktspezifische Vorschriften – nicht sofort für jeden Stoff oder jedes Produkt. EU-Batterieverordnung, EU-Ökodesign-Verordnung, EU-Verpackungsverordnung
Nicht jede dieser Vorschriften gilt für jedes Recyclingunternehmen. Entscheidend sind Materialart, Standort, Tätigkeit, Anlagenbewilligung, Transportweg, Bestimmungsland und die Frage, ob rechtlich Abfall oder bereits wieder ein Produkt vorliegt.
Warum das jetzt relevant wird
Recycling entwickelt sich zunehmend von einer reinen Materialbewegung zu einer Daten- und Nachweiskette.
Produzenten benötigen Informationen über Recyclinganteile. Kunden möchten Herkunft und Qualität von Rezyklaten verstehen. Behörden verlangen korrekte Klassierungen und Entsorgungswege. Europäische Produktvorschriften schaffen neue Datenanforderungen, die bis zu den Recyclingunternehmen zurückreichen können.
Auch Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie EU-Kunden beliefern, Abfälle grenzüberschreitend bewegen oder Rezyklate in europäische Produktketten liefern.
Was passiert, wenn Daten fehlen?
Fehlende Nachweise führen nicht immer sofort zum Ausschluss. Häufig entstehen die Probleme schrittweise:
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Abfallklassierungen bleiben unklar.
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Bewilligungen können nicht eindeutig zugeordnet werden.
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Transporte oder Exporte verzögern sich.
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Empfänger verlangen zusätzliche Analysen.
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Recyclinganteile können nicht belastbar belegt werden.
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Massenbilanzen bleiben unvollständig.
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Produkt-Fussabdrücke beginnen mit Datenlücken.
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Umwelt- und Recyclingaussagen werden angreifbar.
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Kundenfreigaben und Ausschreibungen dauern länger.
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Nachträgliche Prüfungen verursachen zusätzliche Kosten.
Oft ist nicht das Recycling selbst das Problem, sondern die fehlende Nachweisstruktur.
Was CLIMATE LEDGER™ strukturiert
CLIMATE LEDGER™ hilft dabei, vorhandene Daten, Dokumente und Nachweise geordnet zusammenzuführen:
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Stoffstrom-, Abfall- und Rezyklatdaten
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Abfallcodes und vorhandene Klassierungsgrundlagen
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Mengen-, Chargen- und Herkunftsdaten
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Anlagen- und Bewilligungsinformationen
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Abgeber-, Transporteur- und Empfängerdaten
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Behandlungs- und Verwertungswege
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Analyseberichte und Materialspezifikationen
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Recyclinganteile und Massenbilanzinformationen
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Energie-, Transport- und Emissionsdaten
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Import-, Export- und Begleitdokumente
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Nachweise für Umwelt- und Recyclingaussagen
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Zuständigkeiten, Versionen und Gültigkeitsfristen
Ziel ist keine automatische Zertifizierung und keine behördliche Entscheidung. Ziel ist eine nachvollziehbare Grundlage, auf der Unternehmen, Fachpersonen und zuständige Stellen weiterarbeiten können.
Was ist vorhanden?
Was fehlt?
Was ist kritisch?
Was sollte zuerst vorbereitet werden?
Sie müssen nicht heute schon alle Daten und Nachweise vollständig vorbereitet haben. Entscheidend ist, zu wissen, welche Informationen bereits vorhanden sind, welche noch fehlen und welche Daten für Ihre Kunden, Projekte oder künftige Anforderungen relevant werden können.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Daten, Dokumente und Nachweise übersichtlich zu strukturieren – damit Sie gut vorbereitet sind, bevor sie benötigt werden.