
Datenstruktur · Nachweis- und Dokumentationssystem - Vorbereitung auf Prüfung - Marktzugang
EU-Rechtsaktkalender 2028
Rechtsstand: 22. September 2026
Diese Übersicht erfasst die derzeit amtlich veröffentlichten Rechtsereignisse des Jahres 2028 innerhalb des CLIMATE-LEDGER™-Themenbereichs. Berücksichtigt werden insbesondere Produktrecht, Marktzugang, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CBAM, Emissionshandel, Energie, Gebäude, Chemikalien, REACH, CLP, Abfall, Verpackungen, Batterien, Fahrzeuge, Wasser, Zoll, Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Lieferketten.
Die aufgeführten Positionen sind nicht mit der Anzahl unterschiedlicher Gesetze gleichzusetzen. Ein Rechtsakt kann mehrere Anwendungsstufen, Übergangsfristen, Berichtstermine, Behördenaufträge und produktbezogene Pflichten enthalten und deshalb mehrfach erscheinen.
Jede Position wird nach ihrer rechtlichen Bedeutung eingeordnet:
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Unternehmenspflicht: unmittelbar oder nach nationaler Umsetzung von Unternehmen zu beachten.
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Behördenfrist: Auftrag an die Europäische Kommission, Mitgliedstaaten oder andere Behörden.
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Übergang: Beginn oder Ende einer Übergangsregelung.
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Bedingter Termin: Anwendung hängt von einem weiteren Rechtsakt oder einer späteren Voraussetzung ab.
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Dynamischer Stofftermin: Ablauf oder Überprüfung einer Wirkstoffgenehmigung. Der Termin kann durch einen späteren Rechtsakt verlängert werden und bedeutet nicht automatisch ein dauerhaftes Verbot.
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Planung: im Arbeitsprogramm vorgesehener Rechtsakt, der noch nicht endgültig erlassen wurde.
Die Übersicht bildet den Rechtsstand auf EU-Ebene ab. Nationale Umsetzungsgesetze, nationale Vollzugsvorschriften, Zollpraxis, technische Normen, Produktentscheidungen und Anforderungen von Drittstaaten müssen für den konkreten Fall zusätzlich geprüft werden.
Der Kalender ist ein lebendes Rechtsregister. Rechtsakte, die nach dem angegebenen Rechtsstand veröffentlicht, geändert, berichtigt oder verlängert werden, können erst bei der nächsten Aktualisierung berücksichtigt werden. Er ersetzt keine abschließende Rechts-, Zoll- oder Fachberatung. CLIMATE LEDGER™ zertifiziert, auditiert und genehmigt nicht.
Chronologische Übersicht 2028
1. Laufend ab 1. Januar 2028 – Wöchentliche Berechnung des CBAM-Zertifikatpreises
Status: Unternehmensrelevanter Berechnungsmechanismus. Der Preis der CBAM-Zertifikate wird während des endgültigen CBAM-Systems grundsätzlich anhand des durchschnittlichen wöchentlichen Auktionspreises von EU-ETS-Zertifikaten berechnet. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
2. Im Jahr 2028 – Beginn der Versteigerung von Zertifikaten für ETS2
Status: System- und Behördenereignis. Die Versteigerung von Zertifikaten des Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren beginnt 2028. Die erste reguläre Abgabepflicht für Emissionen des Jahres 2028 folgt grundsätzlich 2029. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/667
3. Im Jahr 2028 – Mehrjähriges EU-Kontrollprogramm für Pestizidrückstände
Status: Behörden- und Kontrollprogramm. Die Mitgliedstaaten führen 2028 die im mehrjährigen Unionsprogramm vorgesehenen Probenahmen und Untersuchungen von Lebensmitteln durch. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/854
4. 1. Januar 2028 – Entwürfe der nächsten integrierten nationalen Energie- und Klimapläne
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entwürfe für den nächsten Planungszeitraum nach der Governance-Verordnung vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2018/1999
5. 1. Januar 2028 – Gebäude-Renovierungspläne im Zusammenhang mit den Energie- und Klimaplänen
Status: Behördenfrist. Die nationalen Gebäude-Renovierungspläne werden mit der nächsten Runde der Energie- und Klimaplanung verbunden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275
6. 1. Januar 2028 – Neue öffentliche Gebäude müssen Nullemissionsgebäude sein
Status: Gebäudeanforderung. Neue Gebäude, die öffentlichen Stellen gehören, müssen ab diesem Datum grundsätzlich dem Standard eines Nullemissionsgebäudes entsprechen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275
7. 1. Januar 2028 – Lebenszyklus-Treibhauspotenzial großer Neubauten
Status: Unternehmens- und Gebäudeanforderung. Bei neuen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet und im Energieausweis angegeben werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275
8. 1. Januar 2028 – Neue Kriterien für effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme
Status: Energieanforderung. Für die Einstufung als effizientes Fernwärme- oder Fernkältesystem tritt die nächste Stufe der Anforderungen in Kraft. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/1791
9. 1. Januar 2028 – EU-ETS: linearer Reduktionsfaktor von 4,4 Prozent
Status: Systemparameter. Die Gesamtmenge der im EU-Emissionshandel verfügbaren Zertifikate wird ab 2028 mit dem vorgesehenen linearen Reduktionsfaktor weiter abgesenkt. EUR-Lex: Richtlinie 2003/87/EG
10. 1. Januar 2028 – CBAM-Faktor von 90 Prozent Status: Unternehmenspflicht. Der CBAM-Anpassungsfaktor beträgt für 2028 grundsätzlich 90 Prozent. Er berücksichtigt die fortschreitende Abschaffung der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
11. 1. Januar 2028 – Industrieemissionsportal und neue Berichtssystematik
Status: Behörden- und Betreiberrelevanz. Die Verordnung über die Meldung von Umweltdaten aus Industrieanlagen und die Einrichtung des Industrieemissionsportals gilt ab diesem Datum. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1244
12. 1. Januar 2028 – F-Gase in elektrischen Schaltanlagen
Status: Produkt- und Inverkehrbringensanforderung. Für bestimmte Mittelspannungs-Schaltanlagen im Spannungsbereich über 52 bis einschließlich 145 kV greifen weitere Beschränkungen für fluorierte Treibhausgase. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
13. 1. Januar 2028 – F-Gas-Handel mit nicht gebundenen Staaten
Status: Handelsbeschränkung. Bestimmte Handelsvorgänge mit Staaten oder regionalen Organisationen, die nicht an die einschlägigen Bestimmungen des Montrealer Protokolls gebunden sind, werden untersagt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
14. 1. Januar 2028 – Weitere CLP-Neuregelungen werden anwendbar
Status: Unternehmenspflicht. Die durch spätere Änderungen verschobenen Vorschriften der überarbeiteten CLP-Verordnung werden ab diesem Datum anwendbar. Betroffen sind unter anderem Kennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und digitale Kennzeichnung. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2439
15. 1. Januar 2028 – PPWR: Kriterien und Leistungsstufen für recyclinggerechte Verpackungsgestaltung
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technischen Kriterien und Leistungsstufen für die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen näher festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
16. 1. Januar 2028 – PPWR: Überprüfung möglicher Ausnahmen beim Rezyklatanteil
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss bestimmte Voraussetzungen und mögliche Abweichungen bei den Anforderungen an den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
17. 1. Januar 2028 – PPWR: Anträge auf Ausnahme von der Pfandpflicht
Status: Behördenverfahren. Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen erfüllen, können eine Ausnahme von der allgemeinen Pfand- und Rücknahmepflicht für bestimmte Getränkeverpackungen beantragen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
18. 1. Januar 2028 – Nationale Umsetzungsprogramme für kommunales Abwasser
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Umsetzungsprogramme nach der neugefassten Kommunalabwasserrichtlinie erstellen und der Kommission übermitteln. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
19. 1. Januar 2028 – Ende des bisherigen Abwasser-Planungsregimes
Status: Übergang. Artikel 17 der Richtlinie 91/271/EWG und der bisherige Durchführungsbeschluss über nationale Umsetzungsprogramme gelten nur noch bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
20. 1. Januar 2028 – Neue Höchstgehalte für bestimmte Furane in Lebensmitteln
Status: Produkt- und Lebensmittelsicherheitsanforderung. Die durch die betreffende Verordnung festgelegten Höchstgehalte werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1890
21. 1. Januar 2028 – Neue Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel
Status: Produktanforderung. Die überarbeiteten Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackungsinformationen für Pflanzenschutzmittel werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1123
22. 1. Januar 2028 – Geänderte EU-Taxonomie-Berichterstattung
Status: Unternehmens- und Berichtsanforderung. Die geänderten Vorgaben der Taxonomie-Berichterstattung gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, soweit das Unternehmen in den persönlichen Anwendungsbereich fällt. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/73
23. Geschäftsjahre ab 1. Januar 2028 – Nachhaltigkeitsberichte bestimmter Drittstaatenunternehmen
Status: Unternehmenspflicht nach Umsetzung. Die Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte bestimmter Unternehmen aus Drittstaaten werden für die vorgesehenen Geschäftsjahre relevant. Der durch Richtlinie (EU) 2026/470 geänderte Anwendungsbereich ist zu beachten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464, konsolidierte Fassung und Richtlinie (EU) 2026/470
24. 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2029 – Übergang für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung
Status: Bedingter Übergang. Für bestimmte Produktgruppen des Anhangs XVI der Medizinprodukteverordnung kann die Übergangsregelung bei Vorliegen der vorgeschriebenen Vereinbarung mit einer benannten Stelle genutzt werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1194
25. 1. Januar 2028 – Freiwillige Erfassung realer Verbrauchsdaten schwerer Nutzfahrzeuge
Status: Freiwillige Vorstufe. Die freiwillige Datenerfassung beginnt vor dem späteren verpflichtenden Start. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787
26. 2. Januar 2028 – Methodik für integrierte kommunale Abwasserbewirtschaftungspläne
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte zu Methodik und Format der integrierten Bewirtschaftungspläne erlassen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
27. 5. Januar 2028 – Halauxifen-methyl
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand an diesem Tag aus, sofern sie nicht erneut verlängert oder erneuert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/787
28. 10. Januar 2028 – Übermittlung veröffentlichter Unternehmensberichte an ESAP-Sammelstellen
Status: Unternehmens- und Systempflicht. Betroffene Unternehmen müssen veröffentlichte Erklärungen und Berichte im vorgeschriebenen Format an die zuständige Sammelstelle für den europäischen einheitlichen Zugangspunkt übermitteln. EUR-Lex: Richtlinie 2013/34/EU und Verordnung (EU) 2023/2859
29. 10. Januar 2028 – Technische Standards für freiwillige ESAP-Einreichungen
Status: Behördenfrist. Die Europäischen Aufsichtsbehörden müssen Entwürfe technischer Durchführungsstandards für freiwillige Übermittlungen an ESAP ausarbeiten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2859
30. 12. Januar 2028 – EU-Schwellenwert für Wasserverluste
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen unionsweiten Schwellenwert für Wasserverluste in Trinkwasserversorgungssystemen festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2020/2184
31. 15. Januar 2028 – Pflanzenöl aus grüner Minze
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus, sofern kein weiterer Rechtsakt erlassen wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316
32. 31. Januar 2028 – Jährlicher FuelEU-Maritime-Bericht
Status: Unternehmenspflicht. Unternehmen müssen die nach FuelEU Maritime erforderlichen Daten und Angaben für den vorhergehenden Berichtszeitraum übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
33. 31. Januar 2028 – Difenoconazol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende ist vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung zu überwachen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316
34. 31. Januar 2028 – Indolylbuttersäure
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende ist vorbehaltlich eines späteren Rechtsakts zu überwachen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316
35. 31. Januar 2028 – Fenpyroximat
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
36. 31. Januar 2028 – Fosetyl
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist ist nach dem aktuellen Rechtsstand bis zu diesem Datum verlängert. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826
37. 31. Januar 2028 – Etoxazol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2105
38. 31. Januar 2028 – DDACarbonate für Biozid-Produktart 8
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. Es handelt sich nicht automatisch um ein endgültiges Verbot. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/944
39. 12. Februar 2028 – PPWR-Bericht über biobasierte Kunststoffe
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technologische Entwicklung und Umweltleistung biobasierter Kunststoffverpackungen prüfen und erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
40. 12. Februar 2028 – Kompostierbare Verpackungen
Status: Produktanforderung. Bestimmte Verpackungsarten müssen unter den Voraussetzungen der PPWR industriell kompostierbar sein. Nationale Entscheidungen über zusätzliche Verpackungsarten bleiben innerhalb der Verordnung möglich. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
41. 12. Februar 2028 – Recyclingfähigkeit sonstiger biologisch abbaubarer Verpackungen
Status: Produktanforderung. Andere biologisch abbaubare Verpackungen müssen grundsätzlich die Anforderungen an werkstoffliches Recycling erfüllen, sofern keine besondere Ausnahme greift. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
42. 12. Februar 2028 – PPWR-Methode zur Berechnung des Leerraumanteils
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Berechnungsmethode für den Leerraumanteil in Verpackungen durch Durchführungsrechtsakt festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
43. 12. Februar 2028 – Minimierung des Leerraums in Verkaufsverpackungen
Status: Unternehmenspflicht. Abfüller von Verkaufsverpackungen müssen den Leerraum auf das für Schutz und Funktion des Produkts notwendige Maß begrenzen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
44. 12. Februar 2028 – Wiederverwendbare Behältnisse im HORECA-Bereich
Status: Unternehmenspflicht. Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen müssen Verbrauchern grundsätzlich eine wiederverwendbare Verpackungsoption anbieten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
45. 14. Februar 2028 – ReFuelEU-Bericht der Flugkraftstoffanbieter
Status: Unternehmenspflicht. Anbieter von Flugkraftstoff müssen ihre jährlichen Daten über gelieferte Mengen und
Kraftstoffarten melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2405
46. 14. Februar 2028 – Bericht über besorgniserregende Stoffe in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Verwendung und mögliche weitere Beschränkung besorgniserregender Stoffe in Fahrzeugen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
47. 18. Februar 2028 – CO₂-Schwellenwert für bestimmte wiederaufladbare Industriebatterien
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss den maximalen Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck für die erfassten wiederaufladbaren Industriebatterien festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
48. 29. Februar 2028 – S-Methopren für Biozid-Produktart 18
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/952
49. 11. März 2028 – Bestätigende Informationen zu Spinosad
Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Für die Genehmigung des Wirkstoffs müssen die im Rechtsakt bezeichneten bestätigenden Informationen eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/351
50. 31. März 2028 – CBAM-Bestand am Ende des ersten Quartals
Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den vorgeschriebenen Mindestbestand an CBAM-Zertifikaten auf ihrem Konto berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
51. 31. März 2028 – Verifizierter EU-ETS-Emissionsbericht für 2027
Status: Betreiberpflicht. Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre verifizierten Emissionsberichte für das Vorjahr einreichen. Eine zuständige Behörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine frühere Frist vorsehen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066
52. 31. März 2028 – Jährliche F-Gas-Meldung
Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Hersteller, Einführer, Ausführer und andere Marktakteure müssen ihre F-Gas-Daten für das Vorjahr melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
53. 31. März 2028 – Jährliche Meldung zu ozonabbauenden Stoffen
Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Unternehmen müssen die vorgeschriebenen Angaben zu Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung ozonabbauender Stoffe melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/590
54. 31. März 2028 – FuelEU-Prüfung durch den Verifizierer
Status: Prüf- und Verfahrensfrist. Der Verifizierer muss die FuelEU-Berichte prüfen und die relevanten Daten im System bestätigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
55. 31. März 2028 – ReFuelEU-Bericht der Luftfahrzeugbetreiber
Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre jährlichen Daten über Kraftstoffaufnahme und Betankungsverhalten übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2405
56. 31. März 2028 – Boscalid
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus, sofern kein weiterer Rechtsakt erlassen wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
57. 31. März 2028 – Nonansäure für Biozid-Produktart 2
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/945
58. 31. März 2028 – Ende vorübergehender Maßnahmen gegen Phyllosticta citricarpa
Status: Dynamischer Pflanzengesundheitstermin. Die vorübergehenden Maßnahmen für die Einfuhr bestimmter Früchte laufen nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/505
59. 1. April 2028 – Überprüfung der Dechlorane-Plus-Ausnahmen
Status: Behördenfrist. Die Kommission überprüft die in der POP-Regulierung vorgesehenen spezifischen Ausnahmen und ihre weitere Notwendigkeit. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1930
60. 15. April 2028 – Dechlorane-Plus-Grenzwert
Status: Produkt- und Stoffanforderung. Die nächste Stufe des Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen wird nach dem geltenden Rechtsakt relevant. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1930
61. 15. April 2028 – Eugenol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
62. 15. April 2028 – Geraniol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
63. 15. April 2028 – Thymol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Stand aus. EUR-Lex:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
64. 17. April 2028 – Getrennte Sammlung und erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Status: Nationale Umsetzungs- und Unternehmensrelevanz. Die Mitgliedstaaten müssen Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, textile Erzeugnisse und Schuhe nach den neuen Abfallvorschriften einrichten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1892
65. 17. April 2028 – Registrierung und Finanzierung im Textil-EPR-System
Status: Unternehmenspflicht nach nationaler Umsetzung. Hersteller müssen je nach Marktrolle registriert sein und sich an der Finanzierung der Sammlung und Behandlung beteiligen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1892
66. 21. April 2028 – Bestätigende Informationen zu Bixlozone
Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Die im Genehmigungsrechtsakt verlangten bestätigenden Angaben müssen bis zu diesem Termin eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/747
67. 30. April 2028 – FuelEU-Pooling
Status: Unternehmens- und Verfahrensfrist. Die Bildung und Registrierung eines FuelEU-Pools muss innerhalb des gesetzlichen Zeitfensters abgeschlossen werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
68. 30. April 2028 – F-Gas-Prüfung gemeldeter Daten
Status: Unternehmenspflicht. Unternehmen oberhalb der maßgeblichen Mengenschwellen müssen die gemeldeten Daten durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren lassen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
69. 30. April 2028 – Pyrethrine
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
70. 30. April 2028 – Ethylbutylacetylaminopropionat für Biozid-Produktart 19
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1792
71. 30. April 2028 – Azoxystrobin für Biozid-Produktarten 7, 9 und 10
Status: Dynamischer Biozidtermin. Der Termin betrifft den Ablauf der Genehmigung, vorbehaltlich weiterer Entscheidungen. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1779
72. Vor dem 1. Mai 2028 – FuelEU-Konformitätsbilanz
Status: Unternehmens- und Systemfrist. Die Konformitätsbilanz eines Schiffes muss im FuelEU-System entsprechend den verifizierten Daten berechnet und erfasst werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
73. 15. Mai 2028 – Prohexadion
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines späteren Verlängerungs- oder Erneuerungsrechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
74. 18. Mai 2028 – Rescalure
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1489
75. 29. Mai 2028 – Euro 7 für neue Typen schwerer Fahrzeuge
Status: Typgenehmigungsanforderung. Die Euro-7-Verordnung wird für neue Typen bestimmter schwerer Fahrzeuge, Systeme und Bauteile anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1257
76. 31. Mai 2028 – Methanverordnung: Angaben der Importeure
Status: Unternehmenspflicht. Importeure fossiler Energieträger müssen die in der Methanverordnung vorgesehenen Informationen für die erfassten Importverträge übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1787
77. 31. Mai 2028 – Ametoctradin
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1489
78. 1. Juni 2028 – FuelEU-Konformitätsdefizit
Status: Unternehmens- und Systemereignis. Bei einem festgestellten Defizit werden die vorgesehenen Konsequenzen und gegebenenfalls Ausgleichs- oder Sanktionsmechanismen relevant. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
79. 1. Juni 2028 – Erste EU-Beobachtungsliste für Wasser-Schadstoffe
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die erste Beobachtungsliste nach der geänderten Wasserregulierung erstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/805
80. 15. Juni 2028 – Fluopyram
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
81. 22. Juni 2028 – Liste der Abwasser-Agglomerationen mit besonderem Planungsbedarf
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die Agglomerationen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnerwerten
bestimmen, für die integrierte Abwasserbewirtschaftungspläne erforderlich sind. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
82. 22. Juni 2028 – REACH-Mikroplastik: Überprüfung des standardisierten Berichtsformats
Status: Behörden- und Verfahrensereignis. Die Vorgaben für die Übermittlung der vorgesehenen Mikroplastikdaten müssen anhand des Rechtsakts und seiner Anhänge überprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055
83. 30. Juni 2028 – FuelEU-Konformitätsdokument und Sanktionen
Status: Unternehmens- und Behördenfrist. Bei erfüllten Anforderungen wird das FuelEU-Konformitätsdokument ausgestellt; bei einem Defizit werden die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen fällig. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805
84. 30. Juni 2028 – CBAM-Bestand am Ende des zweiten Quartals
Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikatsbestand berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
85. 30. Juni 2028 – Bericht über kostenoptimale Anforderungen an Gebäude
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ihre Berechnungen zu kostenoptimalen Niveaus der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz übermitteln. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2273
86. 30. Juni 2028 – Stahl: Bewertung des Melt-and-Pour-Kriteriums
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss bewerten, ob das Land des Schmelzens und Gießens als Grundlage bestimmter Quotenregelungen oder Handelsmaßnahmen verwendet werden soll. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1384
87. 30. Juni 2028 – Bericht über die Umsetzung der Stahlregelung
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen öffentlichen Bericht über die Anwendung und Wirkung der betreffenden Stahlregelung vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1384
88. 30. Juni 2028 – Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Industrieemissionsrichtlinie
Status: Behördenfrist. Die nach der Änderung der Industrieemissionsrichtlinie vorgesehenen Umsetzungs- und Bewertungsinformationen müssen entsprechend dem Rechtsakt bereitgestellt werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1785
89. 30. Juni 2028 – Umsetzung der ViDA-Änderungen in nationales Umsatzsteuerrecht
Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die für die nächste ViDA-Anwendungsstufe erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/516
90. 30. Juni 2028 – Umsetzung der neuen Einfuhrumsatzsteuerregelungen
Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die vorgesehenen Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer in nationales Recht übertragen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1539
91. 30. Juni 2028 – Dodin
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
92. 30. Juni 2028 – 1-Decanol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem derzeitigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
93. 30. Juni 2028 – Deltamethrin
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
94. 30. Juni 2028 – Chlortoluron
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
95. 30. Juni 2028 – Pflanzenöl aus Gewürznelken
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316
96. 30. Juni 2028 – Pythium oligandrum für Biozid-Produktart 10
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1808
97. 30. Juni 2028 – Kupferthiocyanat als Biozidwirkstoff
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der betreffenden Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1807
98. 30. Juni 2028 – DCOIT für Biozid-Produktart 21
Status: Dynamischer Biozidtermin. Der Termin betrifft den Ablauf der Wirkstoffgenehmigung, nicht automatisch ein dauerhaftes Verbot. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1811
99. 30. Juni 2028 – Dikupferoxid für Biozid-Produktart 21
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand an diesem Datum aus. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1812
100. 1. Juli 2028 – Anwendung der nächsten ViDA-Stufe
Status: Umsatzsteuer- und Unternehmensanforderung. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehenen Änderungen an den Umsatzsteuervorschriften werden nach nationaler Umsetzung anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/516
101. 1. Juli 2028 – Neue elektronische Umsatzsteuerformulare und Datenformate
Status: Unternehmens- und Behördenanforderung. Die zugehörigen Durchführungsbestimmungen zu Meldung, Informationsaustausch und Formularen werden anwendbar. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/518
102. 1. Juli 2028 – Umsatzsteuerliche Verwaltungszusammenarbeit
Status: Behörden- und Systemanforderung. Die geänderten Regeln für den grenzüberschreitenden Austausch von Umsatzsteuerinformationen werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/517
103. 1. Juli 2028 – Einfuhrumsatzsteuer und besondere Regelungen
Status: Zoll- und Umsatzsteueranforderung. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehenen Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerregelungen werden anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1539
104. 1. Juli 2028 – Technische Umsetzung der Einfuhrumsatzsteuer
Status: Behörden- und Systemanforderung. Die zugehörigen technischen und administrativen Durchführungsbestimmungen werden anwendbar. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1869
105. 1. Juli 2028 – Ende der vorübergehenden pauschalen Drei-Euro-Zollregelung
Status: Zollübergang. Die befristete Regelung endet nach dem derzeit veröffentlichten Rechtsstand. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/382
106. 1. Juli 2028 – Euro 7 für neue Reifentypen der Klasse C1
Status: Produkt- und Typgenehmigungsanforderung. Die Euro-7-Anforderungen werden für neue Typen von Reifen der Klasse C1 anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1257
107. 1. Juli 2028 – F-Gas-Bericht über Gesundheitssektor und Kühlung
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Verfügbarkeit und technische Entwicklung von Alternativen für bestimmte medizinische und kältetechnische Anwendungen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
108. 1. Juli 2028 – Weitere Stufe der Zölle auf Waren aus Russland und Belarus
Status: Handels- und Zollmaßnahme. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehene nächste Stufe der Zollmaßnahmen wird anwendbar. Die konkrete Ware ist anhand der KN-Codes zu prüfen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/1227
109. 1. Juli 2028 – Ende weiterer CLP-Abverkaufsregelungen
Status: Übergang. Die Übergangsfrist für bestimmte bereits vor dem jeweiligen Anwendungsbeginn in Verkehr gebrachte Stoffe und Gemische endet. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2865, konsolidierte Fassung
110. 1. Juli 2028 – Verpflichtende Erfassung realer Verbrauchsdaten schwerer Nutzfahrzeuge
Status: Unternehmenspflicht. Die zunächst freiwillige Erfassung wird für die erfassten Fahrzeuge und Marktakteure verpflichtend. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787
111. 15. Juli 2028 – Malathion
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372
112. 17. Juli 2028 – Anwendung der Verordnung über neue genomische Techniken
Status: Produkt-, Saatgut- und Zulassungsanforderung. Die neuen Vorschriften für bestimmte Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden, werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1388
113. 17. Juli 2028 – Information, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bei NGT-Produkten
Status: Unternehmenspflicht. Die jeweiligen Anforderungen hängen von der Einstufung des NGT-Erzeugnisses und seiner Verwendung ab. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1388
114. 26. Juli 2028 – Nationale Umsetzung einzelner geänderter CSDDD-Vorschriften
Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die einschlägigen Änderungen der Richtlinie (EU) 2026/470 in nationales Recht übertragen. Der allgemeine Anwendungsbeginn der unternehmerischen CSDDD-Pflichten liegt nicht im Jahr
2028. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470
115. 26. Juli 2028 – CSDDD-Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die in der Richtlinie vorgesehenen ergänzenden Leitlinien veröffentlichen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470
116. 26. Juli 2028 – CSDDD-Leitlinien zur Beteiligung von Interessenträgern
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss Leitlinien zur praktischen Durchführung der Beteiligung betroffener Interessenträger bereitstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470
117. 26. Juli 2028 – Meldung der CSDDD-Aufsichtsbehörden
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission die Namen, Kontaktdaten und Zuständigkeiten ihrer Aufsichtsbehörden mitteilen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470
118. 31. Juli 2028 – Verfahren für Ausnahmen im Abwasserrecht
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss das Verfahren und die erforderlichen Informationen für bestimmte Anträge auf Ausnahmen näher festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
119. 31. Juli 2028 – MCPA
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
120. 31. Juli 2028 – MCPB
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
121. 31. Juli 2028 – Tebuconazol
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende muss wegen möglicher späterer Verlängerungen laufend überwacht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
122. 31. Juli 2028 – Beflubutamid
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826
123. 2. August 2028 – KI-Verordnung für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten
Status: Produkt- und Unternehmenspflicht. Die besonderen Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die Sicherheitsbauteile regulierter Produkte sind oder selbst solche Produkte darstellen, werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
124. 2. August 2028 – Zusammenspiel von KI-Verordnung und Maschinenverordnung
Status: Produkt- und Konformitätsanforderung. Bei Maschinen mit eingebetteten KI-Systemen müssen die Anforderungen beider Rechtsakte gemeinsam geprüft werden. EUR-Lex: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Verordnung (EU) 2026/1744
125. 2. August 2028 – Überprüfung bestimmter Hochrisiko- und Transparenzvorschriften
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die in der KI-Verordnung vorgesehenen Bewertungen zu Anwendungsbereich, Transparenz, Governance und Hochrisiko-Kategorien durchführen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
126. 2. August 2028 – Bewertung des Europäischen KI-Büros
Status: Behördenfrist. Die Funktionsweise und Wirksamkeit der europäischen KI-Governance muss entsprechend der KI-Verordnung bewertet werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
127. 2. August 2028 – Bericht über energieeffiziente Standards für allgemeine KI-Modelle
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Entwicklung geeigneter Normen und Messmethoden zur Energieeffizienz allgemeiner KI-Modelle bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
128. 2. August 2028 – Bewertung freiwilliger Nachhaltigkeitskodizes für KI
Status: Behördenfrist. Die Kommission bewertet die Entwicklung und Wirksamkeit freiwilliger Kodizes zur ökologischen Nachhaltigkeit von KI-Systemen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
129. 5. August 2028 – Methanintensität bestimmter Importverträge
Status: Unternehmenspflicht. Für Verträge, die nach dem maßgeblichen Stichtag geschlossen wurden, werden die Anforderungen an die Methanintensität und die zugehörigen Nachweise relevant. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1787
130. 12. August 2028 – PPWR-Materialkennzeichnung
Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Verpackungen müssen die harmonisierte Materialkennzeichnung tragen, wenn die erforderlichen Durchführungsrechtsakte rechtzeitig vorliegen und die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
131. 12. August 2028 – Freiwillige PPWR-Kennzeichnung von Rezyklatanteilen
Status: Bedingter Termin. Hersteller können harmonisierte freiwillige Angaben zu Rezyklatanteilen verwenden, sobald die entsprechenden technischen Regeln gelten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
132. 12. August 2028 – Harmonisierung der Kennzeichnung von Abfallbehältern
Status: Bedingte Behörden- und Infrastrukturpflicht. Abfallbehälter müssen entsprechend dem harmonisierten System gekennzeichnet werden, sobald die Voraussetzungen der PPWR erfüllt sind. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
133. 12. August 2028 – Verbraucherinformationen zur richtigen Verpackungsentsorgung
Status: Behörden- und Informationspflicht. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Informationen zur Bedeutung der Verpackungs- und Abfallbehälterkennzeichnung bereitstellen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
134. 12. August 2028 – Aufhebung der bisherigen Materialkennzeichnungsentscheidung
Status: Übergang. Die Entscheidung 97/129/EG über das bisherige Identifizierungssystem für Verpackungsmaterialien wird im Zusammenhang mit dem neuen PPWR-System aufgehoben. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
135. 15. August 2028 – Rimsulfuron
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/787
136. 15. August 2028 – Fenazaquin
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
137. 18. August 2028 – CO₂-Fußabdruckerklärung für LMT-Batterien
Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Pflicht gilt ab diesem Datum oder 18 Monate nach Inkrafttreten des einschlägigen Rechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
138. 18. August 2028 – Leistungsklassen und Kennzeichnung des CO₂-Fußabdrucks von LMT-Batterien
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Berechnungsmethode, Leistungsklassen und Kennzeichnungsregeln für diese Batterien konkretisieren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
139. 18. August 2028 – Dokumentation des Rezyklatanteils bestimmter Batterien
Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien müssen ab dem späteren der beiden gesetzlichen Termine eine Rezyklatdokumentation führen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
140. 18. August 2028 – Leistung und Haltbarkeit allgemein verwendbarer Gerätebatterien
Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Mindestwerte gelten ab diesem Datum oder 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, wenn dieser spätere Termin maßgeblich ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
141. 18. August 2028 – Leistung und Haltbarkeit von LMT-Batterien
Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Anforderungen gelten ab diesem Datum oder 18 Monate nach Inkrafttreten des einschlägigen delegierten Rechtsakts. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
142. 18. August 2028 – Ende der Bleiausnahme für bestimmte Zink-Luft-Knopfzellen
Status: Produkt- und Stoffanforderung. Die besondere Bleiausnahme endet nach dem geltenden Rechtsstand. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
143. 31. August 2028 – Berechnung des Rezyklatanteils von Kunststoffen in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Anteils recycelter Kunststoffe in Fahrzeugtypen festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
144. 31. August 2028 – Meldung der Ergebnisse des Pestizidrückstandsprogramms 2027
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten melden die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Kontrollen nach dem harmonisierten Daten- und Berichtsrahmen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/854 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/748
145. 1. September 2028 – Allgemeiner Anwendungsbeginn der Fahrzeugkreislaufverordnung
Status: Produkt-, Hersteller- und Abfallpflicht. Die Verordnung über kreislauforientierte Fahrzeugkonstruktion und Altfahrzeugbehandlung wird grundsätzlich anwendbar, soweit keine spätere Sonderfrist vorgesehen ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
146. 1. September 2028 – Übergang von den bisherigen Altfahrzeugrichtlinien
Status: Übergang. Die Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG werden mit den im neuen Rechtsakt vorgesehenen Übergangsbestimmungen abgelöst. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
147. 28. September 2028 – Bestätigende Informationen zu Phosphin beziehungsweise Phosphan
Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Die verlangten bestätigenden Informationen müssen innerhalb der im Rechtsakt festgelegten Frist eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1968
148. 30. September 2028 – Erste jährliche CBAM-Erklärung für 2027
Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen die erste jährliche CBAM-Erklärung für die im Jahr 2027 eingeführten Waren einreichen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
149. 30. September 2028 – Abgabe der CBAM-Zertifikate für 2027
Status: Unternehmenspflicht. Die der Erklärung entsprechenden CBAM-Zertifikate müssen innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
150. 30. September 2028 – CBAM-Bestand am Ende des dritten Quartals
Status: Unternehmenspflicht. Zusätzlich zur Jahresabrechnung ist der vorgeschriebene laufende Mindestbestand zu beachten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
151. 30. September 2028 – Abgabe von EU-ETS-Zertifikaten für Emissionen des Jahres 2027
Status: Unternehmenspflicht. Anlagen-, Luftfahrzeug- und erfasste Schifffahrtsunternehmen müssen die entsprechende Zahl von Zertifikaten abgeben. Für maritime Emissionen gilt für 2026 und spätere Jahre grundsätzlich die volle Erfassung der erfassten Emissionen. EUR-Lex: Richtlinie 2003/87/EG
152. 30. September 2028 – Bewertung der internationalen Handelswirkungen der Fahrzeugkreislaufverordnung
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die erwarteten Auswirkungen auf Welthandel, Recyclingwirtschaft und Fahrzeugindustrie bewerten und Bericht erstatten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
153. 30. September 2028 – Mindestanteil recycelten Stahls in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen delegierten Rechtsakt über den Mindestanteil von Stahl aus Post-Consumer-Abfällen und gegebenenfalls Eisenschrott erlassen. Der konkrete Anwendungsbeginn wird darin gesondert festgelegt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
154. 30. September 2028 – Berechnungsmethode für recycelten Stahl in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
155. 30. September 2028 – Mindestanteil recycelten Aluminiums in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen delegierten Rechtsakt über den Mindestanteil von recyceltem Aluminium und Aluminiumlegierungen erlassen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
156. 30. September 2028 – Berechnungsmethode für recyceltes Aluminium in Fahrzeugen
Status: Behördenfrist. Die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Aluminium-Rezyklatanteils muss festgelegt werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
157. 30. September 2028 – Durchführungsrechtsakte für MOVE-HUB
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technischen Regeln für das elektronische Informationssystem der Fahrzeugkreislaufverordnung konkretisieren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738
158. 30. September 2028 – Lambda-Cyhalothrin für Biozid-Produktart 18
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2283
159. 15. Oktober 2028 – Metaldehyd
Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421
160. 17. Oktober 2028 – REACH-Mikroplastikbeschränkung für Wasch- und Reinigungsmittel
Status: Unternehmenspflicht. Die Übergangsfrist für erfasste Wasch- und Reinigungsmittel endet. Ausnahmen und besondere Verwendungsbedingungen müssen produktbezogen geprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055
161. 17. Oktober 2028 – REACH-Mikroplastikbeschränkung für Wachse, Polituren und Lufterfrischer
Status: Unternehmenspflicht. Das Inverkehrbringen erfasster Produkte mit synthetischen Polymermikropartikeln wird nach Ablauf der Übergangsfrist beschränkt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055
162. 17. Oktober 2028 – Mikroplastik in nationalen Düngemittelprodukten
Status: Unternehmenspflicht. Die Beschränkung wird für Düngemittel relevant, die nicht in den Anwendungsbereich der EU-Düngeprodukteverordnung fallen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055
163. 17. Oktober 2028 – Mikroplastik in sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten
Status: Unternehmenspflicht. Für die von den besonderen Pflanzenschutzmittel- und Biozidübergängen nicht erfassten Agrar- und Gartenbauprodukte endet die Übergangsfrist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055
164. 17. Oktober 2028 – Polymeranforderungen für EU-Düngeprodukte
Status: Produktanforderung. Bestimmte Polymere müssen die vorgeschriebenen Kriterien, insbesondere zur biologischen Abbaubarkeit, erfüllen. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2024/2770 und Delegierte Verordnung (EU) 2024/2790
165. 31. Oktober 2028 – Rückkauf überschüssiger CBAM-Zertifikate
Status: Unternehmensrecht und Verfahrensfrist. Zugelassene CBAM-Anmelder können den Rückkauf eines begrenzten Teils überschüssiger Zertifikate beantragen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
166. 31. Oktober 2028 – Permethrin für Biozid-Produktarten 8 und 18
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336
167. 1. November 2028 – Löschung verbleibender CBAM-Zertifikate des Vorjahres
Status: Konten- und Abrechnungsereignis. Nach Abgabe und Rückkauf werden die nach den gesetzlichen Regeln verbleibenden Zertifikate des Vorjahres gelöscht. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
168. 30. November 2028 – Erste mögliche Meldung realer Daten schwerer Nutzfahrzeuge
Status: Übergangs- und Meldeereignis. Für die 2028 gestartete Datenerfassung ist eine erste Meldung nach den im Durchführungsrechtsakt vorgesehenen Bedingungen möglich. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787
169. 31. Dezember 2028 – CBAM-Bestand am Ende des vierten Quartals
Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den erforderlichen Zertifikatsbestand zum Quartalsende berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956
170. 31. Dezember 2028 – Überprüfung der Batterie-Rezyklatziele
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die verfügbaren Mengen, technische Entwicklung und mögliche Anpassung der Rezyklatziele bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
171. 31. Dezember 2028 – Sammelziel von 51 Prozent für LMT-Altbatterien
Status: Hersteller- und EPR-Ziel. Die zuständigen Systeme müssen das für Ende 2028 festgelegte Sammelziel für Altbatterien leichter Verkehrsmittel erreichen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
172. 31. Dezember 2028 – Erweiterte Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika im Abwasserrecht
Status: Nationale Umsetzungs- und Unternehmensrelevanz. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Hersteller der in Anhang III genannten Produkte in ein EPR-System einbezogen werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
173. 31. Dezember 2028 – Energieaudits großer Abwasseranlagen
Status: Betreiber- und Behördenpflicht. Energieaudits müssen für Abwasserbehandlungsanlagen ab 100.000 Einwohnerwerten und die angeschlossenen Sammelsysteme durchgeführt sein. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
174. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Überwachung und Einhaltung
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen einen Datensatz mit Überwachungsinformationen und Prüfergebnissen einrichten und anschließend jährlich aktualisieren. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
175. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Sammlung und Behandlung
Status: Behördenfrist. Ein Datensatz über den Anteil des gesammelten und vorschriftsgemäß behandelten kommunalen Abwassers muss eingerichtet werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
176. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu individuellen Systemen
Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen Informationen über individuelle Abwassersysteme und die davon erfasste Belastung bereitstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
177. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Proben und Grenzwertüberschreitungen
Status: Behördenfrist. Die Zahl der Proben und der nicht bestandenen Prüfungen muss in einem fortlaufend aktualisierten Datensatz erfasst werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
178. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datenformate
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Formate für weitere nach der Richtlinie vorgesehene Datenübermittlungen festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
179. 31. Dezember 2028 – Letzter Anwendungstag von Artikel 15 Absatz 4 der alten Abwasserrichtlinie
Status: Übergang. Die betreffende Vorschrift der Richtlinie 91/271/EWG bleibt für die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019
180. 31. Dezember 2028 – Solaranlagen auf bestimmten öffentlichen Gebäuden
Status: Gebäudeanforderung. Auf geeigneten bestehenden öffentlichen Gebäuden mit mehr als 750 Quadratmetern Nutzfläche müssen Solaranlagen installiert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275
181. 31. Dezember 2028 – Überprüfung der Gebäudeenergie-Richtlinie
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Richtlinie und ihre Wirkung überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275
182. 31. Dezember 2028 – Mögliche Anpassung des EU-Ziels für CO₂-Speicherkapazität
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss prüfen, ob ein neues unionsweites Ziel für CO₂-Injektionskapazität für 2040 vorgeschlagen werden soll, oder begründen, weshalb dies nicht erforderlich ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1735
183. 31. Dezember 2028 – Bewertung von CO₂-Speichernachfrage, Infrastruktur und Produzentenbeiträgen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss das Verhältnis zwischen Nachfrage, verfügbarer Infrastruktur und den Beiträgen der Öl- und Gasproduzenten bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1735, konsolidierte Fassung
184. 31. Dezember 2028 – Überprüfung des Marktes für Nachhaltigkeitsprüfungen
Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Struktur, Konzentration und Funktionsfähigkeit des Marktes für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten bewerten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464, konsolidierte Fassung
185. 31. Dezember 2028 – Ende bestimmter Übergänge aus der alten Verpackungsrichtlinie
Status: Übergang. Einzelne fortgeltende Vorschriften der Richtlinie 94/62/EG enden nach Maßgabe der PPWR. Die jeweils betroffene Verpackungsregel muss einzeln geprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
186. 31. Dezember 2028 – Ende der F-Gas-Ausnahme für bestimmte Tieftemperatur-Gefriergeräte
Status: Übergang. Die befristete Ausnahme für bestimmte Gefriergeräte, die für die Lagerung medizinischer oder wissenschaftlicher Proben bestimmt sind, läuft aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3120
187. 31. Dezember 2028 – Ende der F-Gas-Produktionsstufe von 60 Prozent
Status: Systemübergang. Die in Anhang V der F-Gas-Verordnung vorgesehene Produktionsstufe endet; die nächste Reduktionsstufe beginnt entsprechend dem gesetzlichen Zeitplan. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573
188. 31. Dezember 2028 – Ende einer MDR-Übergangsfrist
Status: Bedingter Medizinprodukteübergang. Für bestimmte Medizinprodukte endet die verlängerte Übergangsfrist, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung erfüllt waren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/607
189. 31. Dezember 2028 – IVDR-Übergang für bestimmte In-vitro-Diagnostika der Klasse C
Status: Bedingter Medizinprodukteübergang. Für die erfassten In-vitro-Diagnostika endet die jeweilige Übergangsfrist, sofern die Voraussetzungen der Übergangsregelung erfüllt wurden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1860
190. 31. Dezember 2028 – EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und Schuhe
Status: Dynamischer Kriterienzeitraum. Der derzeitige Geltungszeitraum der Umweltzeichenkriterien endet. Eine Verlängerung oder Ersetzung durch neue Kriterien ist möglich. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2026/66
191. 31. Dezember 2028 – EU-Umweltzeichen für Hartbeläge
Status: Dynamischer Kriterienzeitraum. Der derzeit festgelegte Geltungszeitraum der Kriterien endet vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Neuregelung. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2021/476
192. 31. Dezember 2028 – Ende bestimmter Aussetzungen von GSP-Zollpräferenzen
Status: Handels- und Zolltermin. Die mit der Durchführungsverordnung festgelegten Aussetzungen bestimmter Zollpräferenzen gelten nach dem derzeitigen Rechtsstand bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909
193. 31. Dezember 2028 – Ende besonderer pflanzengesundheitsrechtlicher Einfuhrbedingungen
Status: Dynamischer Einfuhrtermin. Bestimmte Sonderanforderungen für Einfuhr und Verbringung gelten nach dem veröffentlichten Rechtsstand bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2408
194. 31. Dezember 2028 – EU-Position im CORSIA-System
Status: Behörden- und internationaler Koordinierungstermin. Der Beschluss bestimmt die im Namen der Europäischen Union zu vertretende Position innerhalb des festgelegten Zeitraums. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2025/2624
195. 31. Dezember 2028 – Alpha-Cypermethrin für Biozid-Produktart 18
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/337
196. 31. Dezember 2028 – Propan-2-ol für Biozid-Produktarten 1, 2 und 4
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf den 31. Dezember 2028 verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380
197. 31. Dezember 2028 – Bacillus sphaericus Stamm ABTS-1743 für Biozid-Produktart 18
Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/377
198. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Natriumhypochlorit
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung für die erfasste Produktart läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1273
199. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Calciumhypochlorit
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1274
200. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Chlor
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1275
201. 31. Dezember 2028 – Peressigsäure aus TAED und Natriumpercarbonat
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung des vor Ort erzeugten Wirkstoffs läuft nach dem derzeitigen Stand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1276
202. 31. Dezember 2028 – 2-Methylisothiazol-3(2H)-on für Biozid-Produktart 11
Status: Dynamischer Biozidtermin. Die derzeitige Wirkstoffgenehmigung läuft an diesem Datum aus, sofern keine Verlängerung oder Erneuerung erfolgt. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1278
203. Im Jahr 2028 – Geplanter ESPR-Rechtsakt für Möbel
Status: Planung, noch keine verbindliche Produktpflicht. Der ESPR-Arbeitsplan sieht die Vorbereitung eines produktbezogenen Rechtsakts für Möbel vor. Erst der endgültig erlassene Rechtsakt legt Datenfelder, Ökodesignanforderungen, digitalen Produktpass und Übergangsfristen verbindlich fest. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781 und Arbeitsplan der Europäischen Kommission
204. Bis 31. Dezember 2028 – Möglicher ESPR-Rechtsakt für Zement
Status: Bedingter Behördenauftrag. Die Kommission soll Anforderungen für Zement grundsätzlich vorrangig im Rahmen der ESPR festlegen, wenn die Voraussetzungen und zeitlichen Bedingungen der Verordnung erfüllt sind. Daraus folgt noch keine allgemeine unmittelbare Unternehmenspflicht zum 31. Dezember 2028. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781
Wichtige Abgrenzungen
Ein allgemeiner CSDDD-Anwendungsbeginn wurde bewusst nicht als Unternehmenspflicht für 2028 aufgenommen. Nach dem derzeitigen Rechtsstand beginnt die Anwendung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten grundsätzlich später; 2028 enthält insbesondere Umsetzungs-, Leitlinien- und Behördenfristen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470
Die technische EUDR-Zollschnittstelle wurde nicht als Termin für 2028 aufgenommen. Der maßgebliche Termin wurde auf den 1. Dezember 2029 verschoben; die Überprüfung folgt bis zum 30. Juni 2030. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2650
Eine allgemeine CRMA-Überprüfung gehört ebenfalls nicht in den Kalender 2028. Der korrigierte Termin liegt am 24. Mai 2029. EUR-Lex: Berichtigung zur Verordnung (EU) 2024/1252
Ein allgemeiner digitaler Produktpass für sämtliche Produkte beginnt nicht automatisch 2028. Die konkreten Pflichten entstehen erst durch produktbezogene delegierte Rechtsakte mit eigenem Anwendungsbereich und eigenen Übergangsfristen.
Internationale Systeme wie das Basler, Rotterdamer, Stockholmer und Minamata-Übereinkommen, das Montrealer Protokoll, die Kigali-Änderung, das Pariser Übereinkommen und OECD-Regeln sind für viele grenzüberschreitende Fälle relevant. Sie wurden hier jedoch nur aufgenommen, wenn ein eindeutig belegter EU-Rechtstermin für das Jahr 2028 vorliegt.
