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EU-Rechtsaktkalender 2028

​Rechtsstand: 22. September 2026

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Diese Übersicht erfasst die derzeit amtlich veröffentlichten Rechtsereignisse des Jahres 2028 innerhalb des CLIMATE-LEDGER™-Themenbereichs. Berücksichtigt werden insbesondere Produktrecht, Marktzugang, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CBAM, Emissionshandel, Energie, Gebäude, Chemikalien, REACH, CLP, Abfall, Verpackungen, Batterien, Fahrzeuge, Wasser, Zoll, Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Lieferketten.

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Die aufgeführten Positionen sind nicht mit der Anzahl unterschiedlicher Gesetze gleichzusetzen. Ein Rechtsakt kann mehrere Anwendungsstufen, Übergangsfristen, Berichtstermine, Behördenaufträge und produktbezogene Pflichten enthalten und deshalb mehrfach erscheinen.

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Jede Position wird nach ihrer rechtlichen Bedeutung eingeordnet:

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  • Unternehmenspflicht: unmittelbar oder nach nationaler Umsetzung von Unternehmen zu beachten.

  • Behördenfrist: Auftrag an die Europäische Kommission, Mitgliedstaaten oder andere Behörden.

  • Übergang: Beginn oder Ende einer Übergangsregelung.

  • Bedingter Termin: Anwendung hängt von einem weiteren Rechtsakt oder einer späteren Voraussetzung ab.

  • Dynamischer Stofftermin: Ablauf oder Überprüfung einer Wirkstoffgenehmigung. Der Termin kann durch einen späteren Rechtsakt verlängert werden und bedeutet nicht automatisch ein dauerhaftes Verbot.

  • Planung: im Arbeitsprogramm vorgesehener Rechtsakt, der noch nicht endgültig erlassen wurde.

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Die Übersicht bildet den Rechtsstand auf EU-Ebene ab. Nationale Umsetzungsgesetze, nationale Vollzugsvorschriften, Zollpraxis, technische Normen, Produktentscheidungen und Anforderungen von Drittstaaten müssen für den konkreten Fall zusätzlich geprüft werden.

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Der Kalender ist ein lebendes Rechtsregister. Rechtsakte, die nach dem angegebenen Rechtsstand veröffentlicht, geändert, berichtigt oder verlängert werden, können erst bei der nächsten Aktualisierung berücksichtigt werden. Er ersetzt keine abschließende Rechts-, Zoll- oder Fachberatung. CLIMATE LEDGER™ zertifiziert, auditiert und genehmigt nicht.

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Chronologische Übersicht 2028

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1. Laufend ab 1. Januar 2028 – Wöchentliche Berechnung des CBAM-Zertifikatpreises

Status: Unternehmensrelevanter Berechnungsmechanismus. Der Preis der CBAM-Zertifikate wird während des endgültigen CBAM-Systems grundsätzlich anhand des durchschnittlichen wöchentlichen Auktionspreises von EU-ETS-Zertifikaten berechnet. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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2. Im Jahr 2028 – Beginn der Versteigerung von Zertifikaten für ETS2

Status: System- und Behördenereignis. Die Versteigerung von Zertifikaten des Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren beginnt 2028. Die erste reguläre Abgabepflicht für Emissionen des Jahres 2028 folgt grundsätzlich 2029. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/667

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3. Im Jahr 2028 – Mehrjähriges EU-Kontrollprogramm für Pestizidrückstände

Status: Behörden- und Kontrollprogramm. Die Mitgliedstaaten führen 2028 die im mehrjährigen Unionsprogramm vorgesehenen Probenahmen und Untersuchungen von Lebensmitteln durch. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/854

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4. 1. Januar 2028 – Entwürfe der nächsten integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entwürfe für den nächsten Planungszeitraum nach der Governance-Verordnung vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2018/1999

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5. 1. Januar 2028 – Gebäude-Renovierungspläne im Zusammenhang mit den Energie- und Klimaplänen

Status: Behördenfrist. Die nationalen Gebäude-Renovierungspläne werden mit der nächsten Runde der Energie- und Klimaplanung verbunden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275

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6. 1. Januar 2028 – Neue öffentliche Gebäude müssen Nullemissionsgebäude sein

Status: Gebäudeanforderung. Neue Gebäude, die öffentlichen Stellen gehören, müssen ab diesem Datum grundsätzlich dem Standard eines Nullemissionsgebäudes entsprechen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275

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7. 1. Januar 2028 – Lebenszyklus-Treibhauspotenzial großer Neubauten

Status: Unternehmens- und Gebäudeanforderung. Bei neuen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet und im Energieausweis angegeben werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275

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8. 1. Januar 2028 – Neue Kriterien für effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme

​Status: Energieanforderung. Für die Einstufung als effizientes Fernwärme- oder Fernkältesystem tritt die nächste Stufe der Anforderungen in Kraft. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/1791

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9. 1. Januar 2028 – EU-ETS: linearer Reduktionsfaktor von 4,4 Prozent

Status: Systemparameter. Die Gesamtmenge der im EU-Emissionshandel verfügbaren Zertifikate wird ab 2028 mit dem vorgesehenen linearen Reduktionsfaktor weiter abgesenkt. EUR-Lex: Richtlinie 2003/87/EG

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10. 1. Januar 2028 – CBAM-Faktor von 90 Prozent Status: Unternehmenspflicht. Der CBAM-Anpassungsfaktor beträgt für 2028 grundsätzlich 90 Prozent. Er berücksichtigt die fortschreitende Abschaffung der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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11. 1. Januar 2028 – Industrieemissionsportal und neue Berichtssystematik

​Status: Behörden- und Betreiberrelevanz. Die Verordnung über die Meldung von Umweltdaten aus Industrieanlagen und die Einrichtung des Industrieemissionsportals gilt ab diesem Datum. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1244

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12. 1. Januar 2028 – F-Gase in elektrischen Schaltanlagen ​

Status: Produkt- und Inverkehrbringensanforderung. Für bestimmte Mittelspannungs-Schaltanlagen im Spannungsbereich über 52 bis einschließlich 145 kV greifen weitere Beschränkungen für fluorierte Treibhausgase. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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13. 1. Januar 2028 – F-Gas-Handel mit nicht gebundenen Staaten

Status: Handelsbeschränkung. Bestimmte Handelsvorgänge mit Staaten oder regionalen Organisationen, die nicht an die einschlägigen Bestimmungen des Montrealer Protokolls gebunden sind, werden untersagt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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14. 1. Januar 2028 – Weitere CLP-Neuregelungen werden anwendbar

Status: Unternehmenspflicht. Die durch spätere Änderungen verschobenen Vorschriften der überarbeiteten CLP-Verordnung werden ab diesem Datum anwendbar. Betroffen sind unter anderem Kennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und digitale Kennzeichnung. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2439

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15. 1. Januar 2028 – PPWR: Kriterien und Leistungsstufen für recyclinggerechte Verpackungsgestaltung

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technischen Kriterien und Leistungsstufen für die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen näher festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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16. 1. Januar 2028 – PPWR: Überprüfung möglicher Ausnahmen beim Rezyklatanteil

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss bestimmte Voraussetzungen und mögliche Abweichungen bei den Anforderungen an den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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17. 1. Januar 2028 – PPWR: Anträge auf Ausnahme von der Pfandpflicht

Status: Behördenverfahren. Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen erfüllen, können eine Ausnahme von der allgemeinen Pfand- und Rücknahmepflicht für bestimmte Getränkeverpackungen beantragen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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18. 1. Januar 2028 – Nationale Umsetzungsprogramme für kommunales Abwasser

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Umsetzungsprogramme nach der neugefassten Kommunalabwasserrichtlinie erstellen und der Kommission übermitteln. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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19. 1. Januar 2028 – Ende des bisherigen Abwasser-Planungsregimes

Status: Übergang. Artikel 17 der Richtlinie 91/271/EWG und der bisherige Durchführungsbeschluss über nationale Umsetzungsprogramme gelten nur noch bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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20. 1. Januar 2028 – Neue Höchstgehalte für bestimmte Furane in Lebensmitteln

Status: Produkt- und Lebensmittelsicherheitsanforderung. Die durch die betreffende Verordnung festgelegten Höchstgehalte werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1890

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21. 1. Januar 2028 – Neue Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel

Status: Produktanforderung. Die überarbeiteten Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackungsinformationen für Pflanzenschutzmittel werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1123

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22. 1. Januar 2028 – Geänderte EU-Taxonomie-Berichterstattung

Status: Unternehmens- und Berichtsanforderung. Die geänderten Vorgaben der Taxonomie-Berichterstattung gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, soweit das Unternehmen in den persönlichen Anwendungsbereich fällt. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/73

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23. Geschäftsjahre ab 1. Januar 2028 – Nachhaltigkeitsberichte bestimmter Drittstaatenunternehmen

Status: Unternehmenspflicht nach Umsetzung. Die Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte bestimmter Unternehmen aus Drittstaaten werden für die vorgesehenen Geschäftsjahre relevant. Der durch Richtlinie (EU) 2026/470 geänderte Anwendungsbereich ist zu beachten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464, konsolidierte Fassung und Richtlinie (EU) 2026/470

24. 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2029 – Übergang für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung

Status: Bedingter Übergang. Für bestimmte Produktgruppen des Anhangs XVI der Medizinprodukteverordnung kann die Übergangsregelung bei Vorliegen der vorgeschriebenen Vereinbarung mit einer benannten Stelle genutzt werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1194

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25. 1. Januar 2028 – Freiwillige Erfassung realer Verbrauchsdaten schwerer Nutzfahrzeuge

Status: Freiwillige Vorstufe. Die freiwillige Datenerfassung beginnt vor dem späteren verpflichtenden Start. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787

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26. 2. Januar 2028 – Methodik für integrierte kommunale Abwasserbewirtschaftungspläne

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte zu Methodik und Format der integrierten Bewirtschaftungspläne erlassen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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27. 5. Januar 2028 – Halauxifen-methyl

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand an diesem Tag aus, sofern sie nicht erneut verlängert oder erneuert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/787

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28. 10. Januar 2028 – Übermittlung veröffentlichter Unternehmensberichte an ESAP-Sammelstellen

Status: Unternehmens- und Systempflicht. Betroffene Unternehmen müssen veröffentlichte Erklärungen und Berichte im vorgeschriebenen Format an die zuständige Sammelstelle für den europäischen einheitlichen Zugangspunkt übermitteln. EUR-Lex: Richtlinie 2013/34/EU und Verordnung (EU) 2023/2859

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29. 10. Januar 2028 – Technische Standards für freiwillige ESAP-Einreichungen

Status: Behördenfrist. Die Europäischen Aufsichtsbehörden müssen Entwürfe technischer Durchführungsstandards für freiwillige Übermittlungen an ESAP ausarbeiten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2859

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30. 12. Januar 2028 – EU-Schwellenwert für Wasserverluste

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen unionsweiten Schwellenwert für Wasserverluste in Trinkwasserversorgungssystemen festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2020/2184

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31. 15. Januar 2028 – Pflanzenöl aus grüner Minze

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus, sofern kein weiterer Rechtsakt erlassen wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316

32. 31. Januar 2028 – Jährlicher FuelEU-Maritime-Bericht

Status: Unternehmenspflicht. Unternehmen müssen die nach FuelEU Maritime erforderlichen Daten und Angaben für den vorhergehenden Berichtszeitraum übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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33. 31. Januar 2028 – Difenoconazol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende ist vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung zu überwachen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316

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34. 31. Januar 2028 – Indolylbuttersäure

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende ist vorbehaltlich eines späteren Rechtsakts zu überwachen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316

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35. 31. Januar 2028 – Fenpyroximat

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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36. 31. Januar 2028 – Fosetyl

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist ist nach dem aktuellen Rechtsstand bis zu diesem Datum verlängert. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826

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37. 31. Januar 2028 – Etoxazol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2105

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38. 31. Januar 2028 – DDACarbonate für Biozid-Produktart 8

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. Es handelt sich nicht automatisch um ein endgültiges Verbot. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/944

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39. 12. Februar 2028 – PPWR-Bericht über biobasierte Kunststoffe

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technologische Entwicklung und Umweltleistung biobasierter Kunststoffverpackungen prüfen und erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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40. 12. Februar 2028 – Kompostierbare Verpackungen

Status: Produktanforderung. Bestimmte Verpackungsarten müssen unter den Voraussetzungen der PPWR industriell kompostierbar sein. Nationale Entscheidungen über zusätzliche Verpackungsarten bleiben innerhalb der Verordnung möglich. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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41. 12. Februar 2028 – Recyclingfähigkeit sonstiger biologisch abbaubarer Verpackungen

Status: Produktanforderung. Andere biologisch abbaubare Verpackungen müssen grundsätzlich die Anforderungen an werkstoffliches Recycling erfüllen, sofern keine besondere Ausnahme greift. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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42. 12. Februar 2028 – PPWR-Methode zur Berechnung des Leerraumanteils

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Berechnungsmethode für den Leerraumanteil in Verpackungen durch Durchführungsrechtsakt festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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43. 12. Februar 2028 – Minimierung des Leerraums in Verkaufsverpackungen

Status: Unternehmenspflicht. Abfüller von Verkaufsverpackungen müssen den Leerraum auf das für Schutz und Funktion des Produkts notwendige Maß begrenzen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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44. 12. Februar 2028 – Wiederverwendbare Behältnisse im HORECA-Bereich

Status: Unternehmenspflicht. Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen müssen Verbrauchern grundsätzlich eine wiederverwendbare Verpackungsoption anbieten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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45. 14. Februar 2028 – ReFuelEU-Bericht der Flugkraftstoffanbieter

Status: Unternehmenspflicht. Anbieter von Flugkraftstoff müssen ihre jährlichen Daten über gelieferte Mengen und

Kraftstoffarten melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2405

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46. 14. Februar 2028 – Bericht über besorgniserregende Stoffe in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Verwendung und mögliche weitere Beschränkung besorgniserregender Stoffe in Fahrzeugen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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47. 18. Februar 2028 – CO₂-Schwellenwert für bestimmte wiederaufladbare Industriebatterien

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss den maximalen Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck für die erfassten wiederaufladbaren Industriebatterien festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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48. 29. Februar 2028 – S-Methopren für Biozid-Produktart 18

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/952

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49. 11. März 2028 – Bestätigende Informationen zu Spinosad

Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Für die Genehmigung des Wirkstoffs müssen die im Rechtsakt bezeichneten bestätigenden Informationen eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/351

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50. 31. März 2028 – CBAM-Bestand am Ende des ersten Quartals

Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den vorgeschriebenen Mindestbestand an CBAM-Zertifikaten auf ihrem Konto berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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51. 31. März 2028 – Verifizierter EU-ETS-Emissionsbericht für 2027

Status: Betreiberpflicht. Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre verifizierten Emissionsberichte für das Vorjahr einreichen. Eine zuständige Behörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine frühere Frist vorsehen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066

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52. 31. März 2028 – Jährliche F-Gas-Meldung

Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Hersteller, Einführer, Ausführer und andere Marktakteure müssen ihre F-Gas-Daten für das Vorjahr melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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53. 31. März 2028 – Jährliche Meldung zu ozonabbauenden Stoffen

​Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Unternehmen müssen die vorgeschriebenen Angaben zu Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung ozonabbauender Stoffe melden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/590

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54. 31. März 2028 – FuelEU-Prüfung durch den Verifizierer

Status: Prüf- und Verfahrensfrist. Der Verifizierer muss die FuelEU-Berichte prüfen und die relevanten Daten im System bestätigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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55. 31. März 2028 – ReFuelEU-Bericht der Luftfahrzeugbetreiber

Status: Unternehmenspflicht. Erfasste Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre jährlichen Daten über Kraftstoffaufnahme und Betankungsverhalten übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2405

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56. 31. März 2028 – Boscalid

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus, sofern kein weiterer Rechtsakt erlassen wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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57. 31. März 2028 – Nonansäure für Biozid-Produktart 2

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/945

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58. 31. März 2028 – Ende vorübergehender Maßnahmen gegen Phyllosticta citricarpa

Status: Dynamischer Pflanzengesundheitstermin. Die vorübergehenden Maßnahmen für die Einfuhr bestimmter Früchte laufen nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/505

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59. 1. April 2028 – Überprüfung der Dechlorane-Plus-Ausnahmen

Status: Behördenfrist. Die Kommission überprüft die in der POP-Regulierung vorgesehenen spezifischen Ausnahmen und ihre weitere Notwendigkeit. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1930

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60. 15. April 2028 – Dechlorane-Plus-Grenzwert

Status: Produkt- und Stoffanforderung. Die nächste Stufe des Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen wird nach dem geltenden Rechtsakt relevant. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1930

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61. 15. April 2028 – Eugenol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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62. 15. April 2028 – Geraniol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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63. 15. April 2028 – Thymol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Stand aus. EUR-Lex:

Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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64. 17. April 2028 – Getrennte Sammlung und erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Status: Nationale Umsetzungs- und Unternehmensrelevanz. Die Mitgliedstaaten müssen Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, textile Erzeugnisse und Schuhe nach den neuen Abfallvorschriften einrichten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1892

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65. 17. April 2028 – Registrierung und Finanzierung im Textil-EPR-System

Status: Unternehmenspflicht nach nationaler Umsetzung. Hersteller müssen je nach Marktrolle registriert sein und sich an der Finanzierung der Sammlung und Behandlung beteiligen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1892

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66. 21. April 2028 – Bestätigende Informationen zu Bixlozone

Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Die im Genehmigungsrechtsakt verlangten bestätigenden Angaben müssen bis zu diesem Termin eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/747

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67. 30. April 2028 – FuelEU-Pooling

Status: Unternehmens- und Verfahrensfrist. Die Bildung und Registrierung eines FuelEU-Pools muss innerhalb des gesetzlichen Zeitfensters abgeschlossen werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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68. 30. April 2028 – F-Gas-Prüfung gemeldeter Daten

Status: Unternehmenspflicht. Unternehmen oberhalb der maßgeblichen Mengenschwellen müssen die gemeldeten Daten durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren lassen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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69. 30. April 2028 – Pyrethrine

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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70. 30. April 2028 – Ethylbutylacetylaminopropionat für Biozid-Produktart 19

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1792

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71. 30. April 2028 – Azoxystrobin für Biozid-Produktarten 7, 9 und 10

Status: Dynamischer Biozidtermin. Der Termin betrifft den Ablauf der Genehmigung, vorbehaltlich weiterer Entscheidungen. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1779

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72. Vor dem 1. Mai 2028 – FuelEU-Konformitätsbilanz

Status: Unternehmens- und Systemfrist. Die Konformitätsbilanz eines Schiffes muss im FuelEU-System entsprechend den verifizierten Daten berechnet und erfasst werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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73. 15. Mai 2028 – Prohexadion

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines späteren Verlängerungs- oder Erneuerungsrechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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74. 18. Mai 2028 – Rescalure

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1489

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75. 29. Mai 2028 – Euro 7 für neue Typen schwerer Fahrzeuge

Status: Typgenehmigungsanforderung. Die Euro-7-Verordnung wird für neue Typen bestimmter schwerer Fahrzeuge, Systeme und Bauteile anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1257

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76. 31. Mai 2028 – Methanverordnung: Angaben der Importeure

Status: Unternehmenspflicht. Importeure fossiler Energieträger müssen die in der Methanverordnung vorgesehenen Informationen für die erfassten Importverträge übermitteln. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1787

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77. 31. Mai 2028 – Ametoctradin

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1489

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78. 1. Juni 2028 – FuelEU-Konformitätsdefizit

Status: Unternehmens- und Systemereignis. Bei einem festgestellten Defizit werden die vorgesehenen Konsequenzen und gegebenenfalls Ausgleichs- oder Sanktionsmechanismen relevant. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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79. 1. Juni 2028 – Erste EU-Beobachtungsliste für Wasser-Schadstoffe

​Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die erste Beobachtungsliste nach der geänderten Wasserregulierung erstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/805

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80. 15. Juni 2028 – Fluopyram

​Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus, sofern sie nicht verlängert wird. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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81. 22. Juni 2028 – Liste der Abwasser-Agglomerationen mit besonderem Planungsbedarf

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die Agglomerationen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnerwerten

bestimmen, für die integrierte Abwasserbewirtschaftungspläne erforderlich sind. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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82. 22. Juni 2028 – REACH-Mikroplastik: Überprüfung des standardisierten Berichtsformats

Status: Behörden- und Verfahrensereignis. Die Vorgaben für die Übermittlung der vorgesehenen Mikroplastikdaten müssen anhand des Rechtsakts und seiner Anhänge überprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055

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83. 30. Juni 2028 – FuelEU-Konformitätsdokument und Sanktionen

Status: Unternehmens- und Behördenfrist. Bei erfüllten Anforderungen wird das FuelEU-Konformitätsdokument ausgestellt; bei einem Defizit werden die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen fällig. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1805

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84. 30. Juni 2028 – CBAM-Bestand am Ende des zweiten Quartals

Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikatsbestand berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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85. 30. Juni 2028 – Bericht über kostenoptimale Anforderungen an Gebäude

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ihre Berechnungen zu kostenoptimalen Niveaus der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz übermitteln. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2273

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86. 30. Juni 2028 – Stahl: Bewertung des Melt-and-Pour-Kriteriums

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss bewerten, ob das Land des Schmelzens und Gießens als Grundlage bestimmter Quotenregelungen oder Handelsmaßnahmen verwendet werden soll. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1384

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87. 30. Juni 2028 – Bericht über die Umsetzung der Stahlregelung

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen öffentlichen Bericht über die Anwendung und Wirkung der betreffenden Stahlregelung vorlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1384

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88. 30. Juni 2028 – Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Industrieemissionsrichtlinie

Status: Behördenfrist. Die nach der Änderung der Industrieemissionsrichtlinie vorgesehenen Umsetzungs- und Bewertungsinformationen müssen entsprechend dem Rechtsakt bereitgestellt werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1785

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89. 30. Juni 2028 – Umsetzung der ViDA-Änderungen in nationales Umsatzsteuerrecht

Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die für die nächste ViDA-Anwendungsstufe erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/516

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90. 30. Juni 2028 – Umsetzung der neuen Einfuhrumsatzsteuerregelungen

Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die vorgesehenen Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer in nationales Recht übertragen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1539

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91. 30. Juni 2028 – Dodin

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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92. 30. Juni 2028 – 1-Decanol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem derzeitigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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93. 30. Juni 2028 – Deltamethrin

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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94. 30. Juni 2028 – Chlortoluron

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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95. 30. Juni 2028 – Pflanzenöl aus Gewürznelken

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2316

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96. 30. Juni 2028 – Pythium oligandrum für Biozid-Produktart 10

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1808

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97. 30. Juni 2028 – Kupferthiocyanat als Biozidwirkstoff

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der betreffenden Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1807

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98. 30. Juni 2028 – DCOIT für Biozid-Produktart 21

Status: Dynamischer Biozidtermin. Der Termin betrifft den Ablauf der Wirkstoffgenehmigung, nicht automatisch ein dauerhaftes Verbot. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1811

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99. 30. Juni 2028 – Dikupferoxid für Biozid-Produktart 21

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft nach dem derzeitigen Stand an diesem Datum aus. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1812

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100. 1. Juli 2028 – Anwendung der nächsten ViDA-Stufe

Status: Umsatzsteuer- und Unternehmensanforderung. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehenen Änderungen an den Umsatzsteuervorschriften werden nach nationaler Umsetzung anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/516

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101. 1. Juli 2028 – Neue elektronische Umsatzsteuerformulare und Datenformate

Status: Unternehmens- und Behördenanforderung. Die zugehörigen Durchführungsbestimmungen zu Meldung, Informationsaustausch und Formularen werden anwendbar. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/518

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102. 1. Juli 2028 – Umsatzsteuerliche Verwaltungszusammenarbeit

Status: Behörden- und Systemanforderung. Die geänderten Regeln für den grenzüberschreitenden Austausch von Umsatzsteuerinformationen werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/517

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103. 1. Juli 2028 – Einfuhrumsatzsteuer und besondere Regelungen

Status: Zoll- und Umsatzsteueranforderung. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehenen Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerregelungen werden anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/1539

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104. 1. Juli 2028 – Technische Umsetzung der Einfuhrumsatzsteuer

Status: Behörden- und Systemanforderung. Die zugehörigen technischen und administrativen Durchführungsbestimmungen werden anwendbar. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1869

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105. 1. Juli 2028 – Ende der vorübergehenden pauschalen Drei-Euro-Zollregelung

Status: Zollübergang. Die befristete Regelung endet nach dem derzeit veröffentlichten Rechtsstand. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/382

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106. 1. Juli 2028 – Euro 7 für neue Reifentypen der Klasse C1

Status: Produkt- und Typgenehmigungsanforderung. Die Euro-7-Anforderungen werden für neue Typen von Reifen der Klasse C1 anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1257

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107. 1. Juli 2028 – F-Gas-Bericht über Gesundheitssektor und Kühlung

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Verfügbarkeit und technische Entwicklung von Alternativen für bestimmte medizinische und kältetechnische Anwendungen bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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108. 1. Juli 2028 – Weitere Stufe der Zölle auf Waren aus Russland und Belarus

Status: Handels- und Zollmaßnahme. Die für diesen Zeitpunkt vorgesehene nächste Stufe der Zollmaßnahmen wird anwendbar. Die konkrete Ware ist anhand der KN-Codes zu prüfen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/1227

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109. 1. Juli 2028 – Ende weiterer CLP-Abverkaufsregelungen

Status: Übergang. Die Übergangsfrist für bestimmte bereits vor dem jeweiligen Anwendungsbeginn in Verkehr gebrachte Stoffe und Gemische endet. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2865, konsolidierte Fassung

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110. 1. Juli 2028 – Verpflichtende Erfassung realer Verbrauchsdaten schwerer Nutzfahrzeuge

Status: Unternehmenspflicht. Die zunächst freiwillige Erfassung wird für die erfassten Fahrzeuge und Marktakteure verpflichtend. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787

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111. 15. Juli 2028 – Malathion

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/372

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112. 17. Juli 2028 – Anwendung der Verordnung über neue genomische Techniken

Status: Produkt-, Saatgut- und Zulassungsanforderung. Die neuen Vorschriften für bestimmte Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden, werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1388

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113. 17. Juli 2028 – Information, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bei NGT-Produkten

Status: Unternehmenspflicht. Die jeweiligen Anforderungen hängen von der Einstufung des NGT-Erzeugnisses und seiner Verwendung ab. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1388

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114. 26. Juli 2028 – Nationale Umsetzung einzelner geänderter CSDDD-Vorschriften

Status: Nationale Umsetzungsfrist. Die Mitgliedstaaten müssen die einschlägigen Änderungen der Richtlinie (EU) 2026/470 in nationales Recht übertragen. Der allgemeine Anwendungsbeginn der unternehmerischen CSDDD-Pflichten liegt nicht im Jahr

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2028. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470

115. 26. Juli 2028 – CSDDD-Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die in der Richtlinie vorgesehenen ergänzenden Leitlinien veröffentlichen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470

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116. 26. Juli 2028 – CSDDD-Leitlinien zur Beteiligung von Interessenträgern

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss Leitlinien zur praktischen Durchführung der Beteiligung betroffener Interessenträger bereitstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470

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117. 26. Juli 2028 – Meldung der CSDDD-Aufsichtsbehörden

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission die Namen, Kontaktdaten und Zuständigkeiten ihrer Aufsichtsbehörden mitteilen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470

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118. 31. Juli 2028 – Verfahren für Ausnahmen im Abwasserrecht

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss das Verfahren und die erforderlichen Informationen für bestimmte Anträge auf Ausnahmen näher festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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119. 31. Juli 2028 – MCPA

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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120. 31. Juli 2028 – MCPB

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich eines weiteren Rechtsakts aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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121. 31. Juli 2028 – Tebuconazol

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Das Genehmigungsende muss wegen möglicher späterer Verlängerungen laufend überwacht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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122. 31. Juli 2028 – Beflubutamid

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826

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123. 2. August 2028 – KI-Verordnung für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten

Status: Produkt- und Unternehmenspflicht. Die besonderen Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die Sicherheitsbauteile regulierter Produkte sind oder selbst solche Produkte darstellen, werden anwendbar. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689

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124. 2. August 2028 – Zusammenspiel von KI-Verordnung und Maschinenverordnung

Status: Produkt- und Konformitätsanforderung. Bei Maschinen mit eingebetteten KI-Systemen müssen die Anforderungen beider Rechtsakte gemeinsam geprüft werden. EUR-Lex: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Verordnung (EU) 2026/1744

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125. 2. August 2028 – Überprüfung bestimmter Hochrisiko- und Transparenzvorschriften

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die in der KI-Verordnung vorgesehenen Bewertungen zu Anwendungsbereich, Transparenz, Governance und Hochrisiko-Kategorien durchführen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689

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126. 2. August 2028 – Bewertung des Europäischen KI-Büros

Status: Behördenfrist. Die Funktionsweise und Wirksamkeit der europäischen KI-Governance muss entsprechend der KI-Verordnung bewertet werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689

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127. 2. August 2028 – Bericht über energieeffiziente Standards für allgemeine KI-Modelle

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Entwicklung geeigneter Normen und Messmethoden zur Energieeffizienz allgemeiner KI-Modelle bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689

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128. 2. August 2028 – Bewertung freiwilliger Nachhaltigkeitskodizes für KI

Status: Behördenfrist. Die Kommission bewertet die Entwicklung und Wirksamkeit freiwilliger Kodizes zur ökologischen Nachhaltigkeit von KI-Systemen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689

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129. 5. August 2028 – Methanintensität bestimmter Importverträge

Status: Unternehmenspflicht. Für Verträge, die nach dem maßgeblichen Stichtag geschlossen wurden, werden die Anforderungen an die Methanintensität und die zugehörigen Nachweise relevant. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1787

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130. 12. August 2028 – PPWR-Materialkennzeichnung

Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Verpackungen müssen die harmonisierte Materialkennzeichnung tragen, wenn die erforderlichen Durchführungsrechtsakte rechtzeitig vorliegen und die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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131. 12. August 2028 – Freiwillige PPWR-Kennzeichnung von Rezyklatanteilen

Status: Bedingter Termin. Hersteller können harmonisierte freiwillige Angaben zu Rezyklatanteilen verwenden, sobald die entsprechenden technischen Regeln gelten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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132. 12. August 2028 – Harmonisierung der Kennzeichnung von Abfallbehältern

Status: Bedingte Behörden- und Infrastrukturpflicht. Abfallbehälter müssen entsprechend dem harmonisierten System gekennzeichnet werden, sobald die Voraussetzungen der PPWR erfüllt sind. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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133. 12. August 2028 – Verbraucherinformationen zur richtigen Verpackungsentsorgung

Status: Behörden- und Informationspflicht. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Informationen zur Bedeutung der Verpackungs- und Abfallbehälterkennzeichnung bereitstellen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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134. 12. August 2028 – Aufhebung der bisherigen Materialkennzeichnungsentscheidung

Status: Übergang. Die Entscheidung 97/129/EG über das bisherige Identifizierungssystem für Verpackungsmaterialien wird im Zusammenhang mit dem neuen PPWR-System aufgehoben. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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135. 15. August 2028 – Rimsulfuron

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/787

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136. 15. August 2028 – Fenazaquin

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigungsfrist endet nach dem gegenwärtigen Rechtsstand. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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137. 18. August 2028 – CO₂-Fußabdruckerklärung für LMT-Batterien

Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Pflicht gilt ab diesem Datum oder 18 Monate nach Inkrafttreten des einschlägigen Rechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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138. 18. August 2028 – Leistungsklassen und Kennzeichnung des CO₂-Fußabdrucks von LMT-Batterien

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Berechnungsmethode, Leistungsklassen und Kennzeichnungsregeln für diese Batterien konkretisieren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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139. 18. August 2028 – Dokumentation des Rezyklatanteils bestimmter Batterien

Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien müssen ab dem späteren der beiden gesetzlichen Termine eine Rezyklatdokumentation führen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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140. 18. August 2028 – Leistung und Haltbarkeit allgemein verwendbarer Gerätebatterien

Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Mindestwerte gelten ab diesem Datum oder 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, wenn dieser spätere Termin maßgeblich ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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141. 18. August 2028 – Leistung und Haltbarkeit von LMT-Batterien

Status: Bedingter Unternehmensbeginn. Die Anforderungen gelten ab diesem Datum oder 18 Monate nach Inkrafttreten des einschlägigen delegierten Rechtsakts. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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142. 18. August 2028 – Ende der Bleiausnahme für bestimmte Zink-Luft-Knopfzellen

Status: Produkt- und Stoffanforderung. Die besondere Bleiausnahme endet nach dem geltenden Rechtsstand. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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143. 31. August 2028 – Berechnung des Rezyklatanteils von Kunststoffen in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Anteils recycelter Kunststoffe in Fahrzeugtypen festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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144. 31. August 2028 – Meldung der Ergebnisse des Pestizidrückstandsprogramms 2027

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten melden die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Kontrollen nach dem harmonisierten Daten- und Berichtsrahmen. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/854 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/748

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145. 1. September 2028 – Allgemeiner Anwendungsbeginn der Fahrzeugkreislaufverordnung

Status: Produkt-, Hersteller- und Abfallpflicht. Die Verordnung über kreislauforientierte Fahrzeugkonstruktion und Altfahrzeugbehandlung wird grundsätzlich anwendbar, soweit keine spätere Sonderfrist vorgesehen ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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146. 1. September 2028 – Übergang von den bisherigen Altfahrzeugrichtlinien

Status: Übergang. Die Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG werden mit den im neuen Rechtsakt vorgesehenen Übergangsbestimmungen abgelöst. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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147. 28. September 2028 – Bestätigende Informationen zu Phosphin beziehungsweise Phosphan

Status: Antragsteller- und Behördenfrist. Die verlangten bestätigenden Informationen müssen innerhalb der im Rechtsakt festgelegten Frist eingereicht werden. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1968

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148. 30. September 2028 – Erste jährliche CBAM-Erklärung für 2027

Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen die erste jährliche CBAM-Erklärung für die im Jahr 2027 eingeführten Waren einreichen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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149. 30. September 2028 – Abgabe der CBAM-Zertifikate für 2027

Status: Unternehmenspflicht. Die der Erklärung entsprechenden CBAM-Zertifikate müssen innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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150. 30. September 2028 – CBAM-Bestand am Ende des dritten Quartals

Status: Unternehmenspflicht. Zusätzlich zur Jahresabrechnung ist der vorgeschriebene laufende Mindestbestand zu beachten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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151. 30. September 2028 – Abgabe von EU-ETS-Zertifikaten für Emissionen des Jahres 2027

Status: Unternehmenspflicht. Anlagen-, Luftfahrzeug- und erfasste Schifffahrtsunternehmen müssen die entsprechende Zahl von Zertifikaten abgeben. Für maritime Emissionen gilt für 2026 und spätere Jahre grundsätzlich die volle Erfassung der erfassten Emissionen. EUR-Lex: Richtlinie 2003/87/EG

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152. 30. September 2028 – Bewertung der internationalen Handelswirkungen der Fahrzeugkreislaufverordnung

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die erwarteten Auswirkungen auf Welthandel, Recyclingwirtschaft und Fahrzeugindustrie bewerten und Bericht erstatten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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153. 30. September 2028 – Mindestanteil recycelten Stahls in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen delegierten Rechtsakt über den Mindestanteil von Stahl aus Post-Consumer-Abfällen und gegebenenfalls Eisenschrott erlassen. Der konkrete Anwendungsbeginn wird darin gesondert festgelegt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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154. 30. September 2028 – Berechnungsmethode für recycelten Stahl in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils festlegen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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155. 30. September 2028 – Mindestanteil recycelten Aluminiums in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss einen delegierten Rechtsakt über den Mindestanteil von recyceltem Aluminium und Aluminiumlegierungen erlassen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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156. 30. September 2028 – Berechnungsmethode für recyceltes Aluminium in Fahrzeugen

Status: Behördenfrist. Die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Aluminium-Rezyklatanteils muss festgelegt werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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157. 30. September 2028 – Durchführungsrechtsakte für MOVE-HUB

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die technischen Regeln für das elektronische Informationssystem der Fahrzeugkreislaufverordnung konkretisieren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1738

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158. 30. September 2028 – Lambda-Cyhalothrin für Biozid-Produktart 18

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2283

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159. 15. Oktober 2028 – Metaldehyd

Status: Dynamischer Wirkstofftermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421

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160. 17. Oktober 2028 – REACH-Mikroplastikbeschränkung für Wasch- und Reinigungsmittel

Status: Unternehmenspflicht. Die Übergangsfrist für erfasste Wasch- und Reinigungsmittel endet. Ausnahmen und besondere Verwendungsbedingungen müssen produktbezogen geprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055

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161. 17. Oktober 2028 – REACH-Mikroplastikbeschränkung für Wachse, Polituren und Lufterfrischer

Status: Unternehmenspflicht. Das Inverkehrbringen erfasster Produkte mit synthetischen Polymermikropartikeln wird nach Ablauf der Übergangsfrist beschränkt. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055

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162. 17. Oktober 2028 – Mikroplastik in nationalen Düngemittelprodukten

Status: Unternehmenspflicht. Die Beschränkung wird für Düngemittel relevant, die nicht in den Anwendungsbereich der EU-Düngeprodukteverordnung fallen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055

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163. 17. Oktober 2028 – Mikroplastik in sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten

Status: Unternehmenspflicht. Für die von den besonderen Pflanzenschutzmittel- und Biozidübergängen nicht erfassten Agrar- und Gartenbauprodukte endet die Übergangsfrist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2055

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164. 17. Oktober 2028 – Polymeranforderungen für EU-Düngeprodukte

Status: Produktanforderung. Bestimmte Polymere müssen die vorgeschriebenen Kriterien, insbesondere zur biologischen Abbaubarkeit, erfüllen. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2024/2770 und Delegierte Verordnung (EU) 2024/2790

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165. 31. Oktober 2028 – Rückkauf überschüssiger CBAM-Zertifikate

Status: Unternehmensrecht und Verfahrensfrist. Zugelassene CBAM-Anmelder können den Rückkauf eines begrenzten Teils überschüssiger Zertifikate beantragen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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166. 31. Oktober 2028 – Permethrin für Biozid-Produktarten 8 und 18

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336

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167. 1. November 2028 – Löschung verbleibender CBAM-Zertifikate des Vorjahres

Status: Konten- und Abrechnungsereignis. Nach Abgabe und Rückkauf werden die nach den gesetzlichen Regeln verbleibenden Zertifikate des Vorjahres gelöscht. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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168. 30. November 2028 – Erste mögliche Meldung realer Daten schwerer Nutzfahrzeuge

Status: Übergangs- und Meldeereignis. Für die 2028 gestartete Datenerfassung ist eine erste Meldung nach den im Durchführungsrechtsakt vorgesehenen Bedingungen möglich. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1787

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169. 31. Dezember 2028 – CBAM-Bestand am Ende des vierten Quartals

Status: Unternehmenspflicht. Zugelassene CBAM-Anmelder müssen den erforderlichen Zertifikatsbestand zum Quartalsende berücksichtigen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956

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170. 31. Dezember 2028 – Überprüfung der Batterie-Rezyklatziele

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die verfügbaren Mengen, technische Entwicklung und mögliche Anpassung der Rezyklatziele bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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171. 31. Dezember 2028 – Sammelziel von 51 Prozent für LMT-Altbatterien

Status: Hersteller- und EPR-Ziel. Die zuständigen Systeme müssen das für Ende 2028 festgelegte Sammelziel für Altbatterien leichter Verkehrsmittel erreichen. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542

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172. 31. Dezember 2028 – Erweiterte Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika im Abwasserrecht

Status: Nationale Umsetzungs- und Unternehmensrelevanz. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Hersteller der in Anhang III genannten Produkte in ein EPR-System einbezogen werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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173. 31. Dezember 2028 – Energieaudits großer Abwasseranlagen

Status: Betreiber- und Behördenpflicht. Energieaudits müssen für Abwasserbehandlungsanlagen ab 100.000 Einwohnerwerten und die angeschlossenen Sammelsysteme durchgeführt sein. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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174. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Überwachung und Einhaltung

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen einen Datensatz mit Überwachungsinformationen und Prüfergebnissen einrichten und anschließend jährlich aktualisieren. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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175. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Sammlung und Behandlung

Status: Behördenfrist. Ein Datensatz über den Anteil des gesammelten und vorschriftsgemäß behandelten kommunalen Abwassers muss eingerichtet werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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176. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu individuellen Systemen

Status: Behördenfrist. Die Mitgliedstaaten müssen Informationen über individuelle Abwassersysteme und die davon erfasste Belastung bereitstellen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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177. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datensatz zu Proben und Grenzwertüberschreitungen

Status: Behördenfrist. Die Zahl der Proben und der nicht bestandenen Prüfungen muss in einem fortlaufend aktualisierten Datensatz erfasst werden. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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178. 31. Dezember 2028 – Abwasser-Datenformate

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Formate für weitere nach der Richtlinie vorgesehene Datenübermittlungen festlegen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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179. 31. Dezember 2028 – Letzter Anwendungstag von Artikel 15 Absatz 4 der alten Abwasserrichtlinie

Status: Übergang. Die betreffende Vorschrift der Richtlinie 91/271/EWG bleibt für die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum anwendbar. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3019

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180. 31. Dezember 2028 – Solaranlagen auf bestimmten öffentlichen Gebäuden

Status: Gebäudeanforderung. Auf geeigneten bestehenden öffentlichen Gebäuden mit mehr als 750 Quadratmetern Nutzfläche müssen Solaranlagen installiert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275

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181. 31. Dezember 2028 – Überprüfung der Gebäudeenergie-Richtlinie

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Richtlinie und ihre Wirkung überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275

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182. 31. Dezember 2028 – Mögliche Anpassung des EU-Ziels für CO₂-Speicherkapazität

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss prüfen, ob ein neues unionsweites Ziel für CO₂-Injektionskapazität für 2040 vorgeschlagen werden soll, oder begründen, weshalb dies nicht erforderlich ist. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1735

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183. 31. Dezember 2028 – Bewertung von CO₂-Speichernachfrage, Infrastruktur und Produzentenbeiträgen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss das Verhältnis zwischen Nachfrage, verfügbarer Infrastruktur und den Beiträgen der Öl- und Gasproduzenten bewerten. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1735, konsolidierte Fassung

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184. 31. Dezember 2028 – Überprüfung des Marktes für Nachhaltigkeitsprüfungen

Status: Behördenfrist. Die Kommission muss die Struktur, Konzentration und Funktionsfähigkeit des Marktes für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten bewerten. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464, konsolidierte Fassung

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185. 31. Dezember 2028 – Ende bestimmter Übergänge aus der alten Verpackungsrichtlinie

Status: Übergang. Einzelne fortgeltende Vorschriften der Richtlinie 94/62/EG enden nach Maßgabe der PPWR. Die jeweils betroffene Verpackungsregel muss einzeln geprüft werden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40

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186. 31. Dezember 2028 – Ende der F-Gas-Ausnahme für bestimmte Tieftemperatur-Gefriergeräte

Status: Übergang. Die befristete Ausnahme für bestimmte Gefriergeräte, die für die Lagerung medizinischer oder wissenschaftlicher Proben bestimmt sind, läuft aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3120

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187. 31. Dezember 2028 – Ende der F-Gas-Produktionsstufe von 60 Prozent

Status: Systemübergang. Die in Anhang V der F-Gas-Verordnung vorgesehene Produktionsstufe endet; die nächste Reduktionsstufe beginnt entsprechend dem gesetzlichen Zeitplan. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573

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188. 31. Dezember 2028 – Ende einer MDR-Übergangsfrist

Status: Bedingter Medizinprodukteübergang. Für bestimmte Medizinprodukte endet die verlängerte Übergangsfrist, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung erfüllt waren. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/607

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189. 31. Dezember 2028 – IVDR-Übergang für bestimmte In-vitro-Diagnostika der Klasse C

Status: Bedingter Medizinprodukteübergang. Für die erfassten In-vitro-Diagnostika endet die jeweilige Übergangsfrist, sofern die Voraussetzungen der Übergangsregelung erfüllt wurden. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1860

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190. 31. Dezember 2028 – EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und Schuhe

Status: Dynamischer Kriterienzeitraum. Der derzeitige Geltungszeitraum der Umweltzeichenkriterien endet. Eine Verlängerung oder Ersetzung durch neue Kriterien ist möglich. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2026/66

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191. 31. Dezember 2028 – EU-Umweltzeichen für Hartbeläge

Status: Dynamischer Kriterienzeitraum. Der derzeit festgelegte Geltungszeitraum der Kriterien endet vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Neuregelung. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2021/476

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192. 31. Dezember 2028 – Ende bestimmter Aussetzungen von GSP-Zollpräferenzen

Status: Handels- und Zolltermin. Die mit der Durchführungsverordnung festgelegten Aussetzungen bestimmter Zollpräferenzen gelten nach dem derzeitigen Rechtsstand bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909

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193. 31. Dezember 2028 – Ende besonderer pflanzengesundheitsrechtlicher Einfuhrbedingungen

Status: Dynamischer Einfuhrtermin. Bestimmte Sonderanforderungen für Einfuhr und Verbringung gelten nach dem veröffentlichten Rechtsstand bis zu diesem Datum. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2408

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194. 31. Dezember 2028 – EU-Position im CORSIA-System

Status: Behörden- und internationaler Koordinierungstermin. Der Beschluss bestimmt die im Namen der Europäischen Union zu vertretende Position innerhalb des festgelegten Zeitraums. EUR-Lex: Beschluss (EU) 2025/2624

195. 31. Dezember 2028 – Alpha-Cypermethrin für Biozid-Produktart 18

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/337

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196. 31. Dezember 2028 – Propan-2-ol für Biozid-Produktarten 1, 2 und 4

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Genehmigung wurde auf den 31. Dezember 2028 verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380

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197. 31. Dezember 2028 – Bacillus sphaericus Stamm ABTS-1743 für Biozid-Produktart 18

Status: Dynamischer Biozidtermin. Das Ablaufdatum der Wirkstoffgenehmigung wurde auf diesen Termin verschoben. EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/377

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198. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Natriumhypochlorit

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung für die erfasste Produktart läuft nach dem aktuellen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1273

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199. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Calciumhypochlorit

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft vorbehaltlich einer späteren Verlängerung oder Erneuerung aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1274

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200. 31. Dezember 2028 – Aktives Chlor aus Chlor

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung läuft nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1275

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201. 31. Dezember 2028 – Peressigsäure aus TAED und Natriumpercarbonat

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die Genehmigung des vor Ort erzeugten Wirkstoffs läuft nach dem derzeitigen Stand aus. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1276

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202. 31. Dezember 2028 – 2-Methylisothiazol-3(2H)-on für Biozid-Produktart 11

Status: Dynamischer Biozidtermin. Die derzeitige Wirkstoffgenehmigung läuft an diesem Datum aus, sofern keine Verlängerung oder Erneuerung erfolgt. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1278

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203. Im Jahr 2028 – Geplanter ESPR-Rechtsakt für Möbel

Status: Planung, noch keine verbindliche Produktpflicht. Der ESPR-Arbeitsplan sieht die Vorbereitung eines produktbezogenen Rechtsakts für Möbel vor. Erst der endgültig erlassene Rechtsakt legt Datenfelder, Ökodesignanforderungen, digitalen Produktpass und Übergangsfristen verbindlich fest. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781 und Arbeitsplan der Europäischen Kommission

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204. Bis 31. Dezember 2028 – Möglicher ESPR-Rechtsakt für Zement

Status: Bedingter Behördenauftrag. Die Kommission soll Anforderungen für Zement grundsätzlich vorrangig im Rahmen der ESPR festlegen, wenn die Voraussetzungen und zeitlichen Bedingungen der Verordnung erfüllt sind. Daraus folgt noch keine allgemeine unmittelbare Unternehmenspflicht zum 31. Dezember 2028. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781

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Wichtige Abgrenzungen

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Ein allgemeiner CSDDD-Anwendungsbeginn wurde bewusst nicht als Unternehmenspflicht für 2028 aufgenommen. Nach dem derzeitigen Rechtsstand beginnt die Anwendung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten grundsätzlich später; 2028 enthält insbesondere Umsetzungs-, Leitlinien- und Behördenfristen. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470

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Die technische EUDR-Zollschnittstelle wurde nicht als Termin für 2028 aufgenommen. Der maßgebliche Termin wurde auf den 1. Dezember 2029 verschoben; die Überprüfung folgt bis zum 30. Juni 2030. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2650

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Eine allgemeine CRMA-Überprüfung gehört ebenfalls nicht in den Kalender 2028. Der korrigierte Termin liegt am 24. Mai 2029. EUR-Lex: Berichtigung zur Verordnung (EU) 2024/1252

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Ein allgemeiner digitaler Produktpass für sämtliche Produkte beginnt nicht automatisch 2028. Die konkreten Pflichten entstehen erst durch produktbezogene delegierte Rechtsakte mit eigenem Anwendungsbereich und eigenen Übergangsfristen.

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Internationale Systeme wie das Basler, Rotterdamer, Stockholmer und Minamata-Übereinkommen, das Montrealer Protokoll, die Kigali-Änderung, das Pariser Übereinkommen und OECD-Regeln sind für viele grenzüberschreitende Fälle relevant. Sie wurden hier jedoch nur aufgenommen, wenn ein eindeutig belegter EU-Rechtstermin für das Jahr 2028 vorliegt.

EU-Rechtsaktkalender 2026 mit Rechtsakten und EU-Flaggen vor einem europäischen Institutio
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